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Mietpreisbremse verlängert- Ministerin droht mit Bußgeld

Für Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist die Verlängerung der Mietpreisbremse nur ein erster Schritt. Sie findet: Wer überhöhte Mieten verlangt, sollte mehr zu befürchten haben als bisher.

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist nur einer von mehreren Entwürfen des Bundestages, mit denen sich der Bundesrat in seiner letzten regulären Sitzung vor der Sommerpause befasst.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Gesetzentwurf der schwarz-roten Koalition zur Verlängerung der Mietpreisbremse für Neuvermietungen in begehrten Wohngebieten wurde bis Ende 2029 genehmigt.

Bremse mit Ausnahmen

Die Mietpreisbremse gilt in Gebieten, die von der jeweiligen Landesregierung als angespannte Wohnungsmärkte definiert werden. Bei der Neuvermietung einer Wohnung darf die Miete zu Beginn höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Diese Vergleichsmiete entspricht dem Durchschnittspreis für ähnliche Wohnungen, wie er beispielsweise in Mietspiegeln festgehalten ist.

Unter anderem sind von der Bremse ausgenommen neu errichtete Wohnungen, die erstmals nach Oktober 2014 vermietet wurden, sowie Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.

Die vom Bundestag beschlossene Verlängerung der Mietpreisbremse reicht aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) aber allein nicht aus, um Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen. «Nach der Sommerpause wird eine Expertenkommission ihre Arbeit aufnehmen, die sich mit weiteren drängenden Fragen des Mietrechts befassen wird», sagte Hubig der Deutschen Presse-Agentur.

Die Kommission wird unter anderem Vorschläge für eine Bußgeldregelung machen, die sich auf Verstöße gegen die Mietpreisbremse bezieht. Dies sei auch im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vereinbart.

Mieter kann überhöhte Miete zurückfordern

Derzeit ist es so, dass der Mieter, wenn ein Vermieter gegen die Mietpreisbremse verstößt, die überhöhte Miete von ihm zurückfordern kann. «Mehr hat der Vermieter nicht zu befürchten», kritisiert Hubig. «Das ist aus meiner Sicht unbefriedigend.»

Wer Angst hat, widerspricht nicht

Die SPD-Politikerin sagt, ihr sei wichtig, zu betonen, «dass es viele ordentliche Vermieterinnen und Vermieter in Deutschland gibt». Gleichzeitig gelte, dass sich viele Menschen mit kleineren und mittleren Einkommen nicht trauten zu widersprechen, wenn ihnen eine Wohnung zu unfairen Konditionen angeboten werde. «Wer Angst hat, sein Dach über dem Kopf zu verlieren, widerspricht im Zweifel nicht.» Deshalb müsse der Gesetzgeber hier tätig werden. 

Vorschläge sollen bis Ende 2026 vorliegen

Die Kommission für Mietrechtsfragen muss ihre Empfehlungen bis spätestens zum 31. Dezember 2026 vorlegen. Das Gremium soll Experten aus den Bereichen Justiz und Wissenschaft, Vertreter der Mieter- und Vermieterverbände sowie des Deutschen Städtetags umfassen.

Die Kommission hat auch den Auftrag, sich Gedanken zu machen, wie die zurzeit noch relativ zahnlose Regelung zum Mietwucher im Wirtschaftsstrafrecht reformiert werden könnte. Sie solle prüfen, wie man der Regelung zum Mietwucher «Biss verleihen kann», sagte Hubig. 

Bisher gilt: «Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig für die Vermietung von Räumen zum Wohnen oder damit verbundene Nebenleistungen unangemessen hohe Entgelte fordert, sich versprechen lässt oder annimmt.» Als unangemessen hoch gilt eine Miete, die mehr als 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

NRW-Bauministerin sieht andere Schwerpunkte

Ina Scharrenbach, die Bauministerin von Nordrhein-Westfalen (CDU), hebt hervor, dass die Expertengruppe nicht nur mit der Verschärfung des Mietrechts befasst sei. Vielmehr gehe es insgesamt um eine Harmonisierung der mietrechtlichen Vorschriften.

«Weil wir in weiten Teilen kein Mietrecht mehr, sondern ein Mieterrecht haben, gibt es immer weniger Bürger, die sich für eine Vermietung entscheiden», mahnt die NRW-Ministerin. Damit Vermieten wieder attraktiver werde, solle etwa steuerlich belohnt werden, wer günstig vermiete. 

Handlungsbedarf bei Kurzzeitmietverträgen?

Bundesjustizministerin Hubig hat bereits angekündigt, sie wolle nach der Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre auch die Regeln für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen ändern. «Indexmieten können Mieterinnen und Mieter schnell überlasten, wenn die Verbraucherpreise stark anziehen», sagt Hubig. Kurzzeitmietverträge und die Vermietung möblierter Wohnungen könnten genutzt werden, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Dem wolle sie einen Riegel vorschieben. 

Gewaltopfer sollen aus Mietvertrag aussteigen können

Und ein weiteres Anliegen, das Hubig beschäftigt, betrifft Vermieter. Die SPD-Politikerin möchte Frauen unterstützen, die Opfer häuslicher Gewalt geworden sind, damit sie einfacher aus einer gemeinsam mit dem Täter gemieteten Wohnung ausziehen können. Bisher gestaltet es sich in solchen Situationen oft schwierig, ohne die Mitwirkung des gewalttätigen Partners aus dem Mietvertrag auszusteigen.

dpa