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Mietpreisbremse soll bis Ende 2028 verlängert werden

Nach langem Gezerre innerhalb der Ampel kommt die Verlängerung der Mietpreisbremse nun voran. Damit politisch verknüpft ist ein Vorhaben zur Speicherung von Kommunikationsdaten für Ermittlungen.

Das Ministerium von Justizminister Marco Buschmann hat zwei Referentenentwürfe in die Ressortabstimmung gegeben. (Archivbild)
Foto: Michael Kappeler/dpa

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) bringt eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis Ende 2028 auf den Weg. Den entsprechenden Referentenentwurf hat sein Ministerium in die Ressortabstimmung innerhalb der Ampel-Regierung gegeben. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuerst hatte die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» berichtet. Im Koalitionsvertrag war eine Verlängerung «bis zum Jahre 2029» vereinbart.

Parallel ging auch ein Entwurf zur Speicherung bestimmter Kommunikationsdaten zu Ermittlungszwecken in die Ressortabstimmung. Die Ampel hatte die innerhalb der Koalition umstrittenen Themen miteinander verknüpft. Auch dieser Entwurf liegt der dpa vor, darüber hatte zuerst die «Süddeutsche Zeitung» berichtet. Vorgesehen ist keine Vorratsdatenspeicherung, sondern das sogenannte «Quick-Freeze-Verfahren». Dabei werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung – etwa Mord oder Totschlag – besteht.

Ampel-Streit sorgte für Verzögerung

Im April wurde bereits ein Kompromiss zu den beiden Themen bekannt gegeben. Allerdings kam es zu neuen Auseinandersetzungen bezüglich der Mietpreisbremse, und die Pläne kamen nicht voran.

Die Mietpreisbremse stellt sicher, dass die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags in angespannten Wohnungsmärkten im Grundsatz nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Die Regelung gilt derzeit bis Ende 2025. Die Entscheidung über die Anwendung der Mietpreisbremse in bestimmten Gebieten obliegt der jeweiligen Landesregierung. Diese muss die Anwendung außerdem begründen.

Der Entwurf sieht nun vor, dass höhere Anforderungen für die Begründung gelten, wenn die Mietpreisbremse in einem bestimmten Gebiet erneut angewandt werden soll. Das Justizministerium erklärte, dass die neuen Anforderungen sicherstellen sollen, dass die Verlängerung der Mietpreisbremse einer verfassungsgerichtlichen Kontrolle standhält.

dpa