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Migration bis Bürgergeld: Was Union und SPD vereinbart haben

Was ändert sich mit der geplanten nächsten Bundesregierung? Die ersten Absprachen von CDU, CSU und SPD geben einen Vorgeschmack.

Die Sondierer von Union und SPD haben die Sondierung abgeschlossen und wollen nun detailierte Koalitionsverhandlungen aufnehmen.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Die nächste Etappe auf dem Weg zu einer gemeinsamen Regierung wird von CDU, CSU und SPD erreicht. Nach Abschluss der Sondierungsgespräche dürften die Parteigremien bald grünes Licht für Koalitionsverhandlungen geben – dort werden dann die Details besprochen. Die Verhandlungsführer haben jedoch bereits erste Vereinbarungen getroffen.

– Staatsangehörigkeitsrecht: Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts durch die Ampel-Koalition soll bestehen bleiben. Die verkürzten Wartefristen für eine Einbürgerung und den Doppelpass für Nicht-EU-Bürger sollen beibehalten werden.

– Rückweisungen: In Zukunft sollen auch Personen an den Landgrenzen zurückgewiesen werden, die ein Asylgesuch stellen – jedoch nur in Absprache mit den Nachbarländern. Grundsätzlich sind Rückweisungen nur an Orten möglich, an denen stationäre Grenzkontrollen stattfinden. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat diese in den letzten Jahren sukzessive für alle deutschen Landgrenzen angeordnet – jedoch dürfen Personen, die einen Asylantrag stellen möchten, in der Regel einreisen.

– Steuerreform: Die «breite Mittelschicht» soll laut Sondierungspapier entlastet werden. Geplant ist eine Reform der Einkommensteuer. Außerdem soll die Pendlerpauschale in der Steuererklärung erhöht werden.

– Zuschläge für Überstunden, die über die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen steuerfrei gestellt werden.

– Mindestlohn: Union und SPD halten an der unabhängigen Mindestlohnkommission fest. Für die weitere Entwicklung des Mindestlohns soll sich diese «sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren», wie es im Papier heißt. «Auf diesem Weg ist ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar.»

– Das Bürgergeldsystem wird überarbeitet. «Wir werden das bisherige Bürgergeldsystem neu gestalten, hin zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende», sagte CDU-Chef Friedrich Merz. «Für Menschen, die arbeiten können und wiederholt zumutbare Arbeit verweigern, wird ein vollständiger Leistungsentzug vorgenommen.»

– Gastronomie: Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft auf 7 Prozent gesenkt werden. Die Mehrwertsteuer in der Gastronomie wurde bereits während der Corona-Zeit von 19 auf 7 Prozent gesenkt, jedoch nur vorübergehend.

– Zur Entlastung von Unternehmen und privaten Haushalten soll die Stromsteuer auf den in der EU erlaubten Mindestwert sinken. Das soll zu Entlastungen um mindestens fünf Cent pro Kilowattstunde führen. Union und SPD wollen daneben die Übertragungsnetzentgelte halbieren, ein Bestandteil des Strompreises.

– E-Autos: Um die schleppende Nachfrage nach Elektroautos wieder stärker anzukurbeln, planen Union und SPD wieder «einen Kaufanreiz». Eine bestehende Kaufprämie war Ende 2023 wegen Haushaltsnöten von der Ampel-Koalition abrupt gestoppt worden, danach sackte die Nachfrage spürbar ab.

Die Agrardiesel-Vergünstigungen für Bauern, die von der Ampel-Koalition beschlossen wurden, sollen aufgehoben werden.

– Nahverkehr: Das beliebte Deutschlandticket für Busse und Bahnen kommt in den Koalitionsverhandlungen auf den Tisch – über «die Fortsetzung» über das Jahresende hinaus soll beraten werden.

– Rente: Personen, die in Rente sind und freiwillig weiterarbeiten, sollen bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen können. Die sogenannte Mütterrente wird erweitert: Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen drei statt bisher maximal zweieinhalb Erziehungsjahre bei der Rente berücksichtigt werden.

– Pflege: Angesichts immer weiter steigender Milliardenkosten wollen Union und SPD «eine große Pflegereform» auf den Weg bringen.

Die Mietpreisbremse soll zunächst um zwei Jahre verlängert werden. Andernfalls wäre dieses Instrument für den Mieterschutz Ende 2025 ausgelaufen.

– Wahlrecht: Es wird erwogen, eine erneute Überprüfung des kürzlich geänderten Bundestagswahlrechts durchzuführen. Kritik gab es vor allem, weil bei der Wahl am 23. Februar einige Direktkandidaten, die ihren Wahlkreis gewonnen hatten, kein Mandat erhielten.

dpa