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Ungarn muss 200-Millionen-Euro-Strafe zahlen

Die Europäische Kommission zieht das Geld von künftigen EU-Zahlungen an Budapest ab. Ein Ausgleichsverfahren wurde eingeleitet.

Ungarn wurde vom EuGH im Juni wegen Missachtung des EU-Asylrechts zu einer Geldstrafe von 200 Millionen Euro verurteilt. (Archivbild)
Foto: Meng Dingbo/Xinhua/dpa

Die Europäische Kommission plant, das Geld von zukünftigen EU-Zahlungen an Budapest abzuziehen, da Ungarn eine Strafe in Höhe von 200 Millionen Euro nicht bezahlt hat. Diese Strafe wurde im Juni vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhängt, da die Regierung in Budapest gegen das EU-Asylrecht verstoßen hat.

Die 15-tägige Frist für Ungarn, die 200 Millionen Euro zu bezahlen, sei am Dienstag abgelaufen, sagte ein Kommissionssprecher. Daher werde ein sogenanntes Ausgleichsverfahren eingeleitet. «Wir werden nun die 200 Millionen Euro von bevorstehenden Zahlungen aus dem EU-Haushalt an Ungarn abziehen.» 

Im Sommer stellte der EuGH eine besonders schwerwiegende Verletzung des EU-Rechts durch die Regierung des konservativen Ministerpräsidenten Viktor Orban fest. Frühere Urteile des EuGH erklärten bereits wesentliche Teile des ungarischen Asylsystems als rechtswidrig. Die Europäische Kommission kritisiert seit Jahren, dass Ungarn EU-Standards und Grundwerte missachtet und deshalb Fördermittel in Milliardenhöhe für das Land eingefroren hat.

Tägliches Zwangsgeld

Nach einem Urteil des EuGH muss Ungarn täglich eine Zwangszahlung von einer Million Euro für jeden Tag Verzug leisten. Die Strafe wurde Budapest vor über 90 Tagen auferlegt. Ein Sprecher der EU-Kommission erklärte, dass Ungarn aufgefordert wurde, das Zwangsgeld zu zahlen. Die ungarischen Behörden haben nun 45 Tage Zeit dafür.

Nach dem Urteil des EuGH hatte Budapest damit gedroht, Flüchtlinge und Migranten nach Brüssel zu bringen. «Wenn Brüssel die Migranten haben will, dann soll es sie bekommen», sagte der ungarische Kanzleramtsminister Gergely Gulyas, ein enger Mitarbeiter Orbans.

Ungarn hoffte auf Verhandlungen

Gulyas bezeichnete die durch dieses Urteil entstandene Situation als «inakzeptabel, intolerabel und würdelos». Ungarn hoffe, die Lage durch Verhandlungen mit der EU-Kommission bereinigen zu können. Außerdem erwäge sein Land, die EU auf dem Prozessweg dazu zu bringen, sich an den Kosten zu beteiligen, die Ungarn durch den aufwendigen Schutz seiner Grenzen gegen irreguläre Migranten habe. 

Im Sommer 2015 wurden in Ungarn während der Flüchtlingskrise Stacheldrahtzäune an den Grenzen zu Serbien und Kroatien errichtet. Aufgrund dessen gelangten nur noch wenige irreguläre Migranten über die Balkan-Route ins Land.

dpa