Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Missbrauch des Sondervermögens: Wer zieht Grenzen für die Koalition?

Wirtschaftsforscher des IW und Ifo kritisieren die Koalition wegen der vermeintlichen Zweckentfremdung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität. Eine aktuelle Analyse zeigt, dass bis 2025 der Großteil der Mittel nicht wie geplant verwendet wird.

Artikel hören

IW und Ifo: Wirtschaftsforscher werfen Koalition Zweckentfremdung beim Sondervermögen vor
deposipthotos

Ein Jahr nach der Verabschiedung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) durch den Bundestag ziehen zwei Institute eine ernüchternde Zwischenbilanz. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat festgestellt, dass im Jahr 2025 etwa 86 Prozent der neu aufgenommenen Schulden nicht für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur verwendet werden. Das Münchner Ifo-Institut kommt sogar zu dem Schluss, dass es 95 Prozent sind.

„Union und SPD hatten die Möglichkeit, den Investitionsstau zu beseitigen“, erklärte IW-Forscher Tobias Hentze. „Diese Chance wurde bislang nicht genutzt.“

Ähnlich äußert sich Ifo-Präsident Clemens Fuest:

„Wir haben festgestellt, dass die politikfinanzierten Mittel nahezu vollständig für andere Zwecke, also zum Stopfen von Haushaltslöchern, verwendet wurden“, sagte der Ökonom. „Das ist ein großes Problem.“

Dabei sollte das Geld für zusätzliche Investitionen eingesetzt werden, die das langfristige Wirtschaftswachstum unterstützen.

Laut Ifo: Investitionssumme im Kernhaushalt reduziert

Die Zweckentfremdung ergibt sich laut Ifo-Berechnung daraus, dass die Regierung die Investitionssumme im Kernhaushalt verringert hat.

„Es kam zu Verschiebungen einzelner Posten vom Kernhaushalt in das kreditfinanzierte SVIK“, erläuterte Ifo-Expertin Emilie Höslinger. „Dazu gehören insbesondere Zuschüsse im Verkehrsbereich, weshalb im Kernhaushalt weniger investiert wurde als in den Vorjahren.“

Ein großer Teil der Investitionen im Sondervermögen sei daher nicht zusätzlich.

Das IW Köln rechnet ebenfalls vor, dass die tatsächlichen Investitionsausgaben des Bundes im Jahr 2025 – einschließlich des Sondervermögens, bereinigt um finanzielle Transaktionen – auf etwa 71 Milliarden Euro steigen werden. Dies entspricht einem nominalen Anstieg von lediglich zwei Milliarden Euro im Vergleich zu 2024.

„Das ist gerade genug, um die Inflation auszugleichen“, so die Einschätzung des IW.

Zusätzlich haben laut der Untersuchung weitere zwölf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Ausgaben ersetzt, die in den Vorjahren aus dem Kernhaushalt finanziert wurden. So zähle der Bund beispielsweise „Sofort-Transformationskosten“ für Krankenhäuser zu den Investitionen aus dem Sondervermögen, erklärte Hentze. Diese Mittel würden jedoch laufende Betriebskosten decken. Der Bund hatte geplant, 19 Milliarden Euro aus dem SVIK auszugeben,

„aber nur drei von vier geplanten Euro flossen tatsächlich ab“, hieß es beim IW.

Bundesregierung verfehlt eigene Vorgaben

„Auch im Kernhaushalt verfehlte die Bundesregierung ihre eigenen Vorgaben“, so das Fazit des IW-Experten. Um auf das SVIK zugreifen zu können, müsse der Bund mindestens zehn Prozent seiner regulären Ausgaben in Investitionen stecken. In der Planung habe er diese Schwelle gerade so erreicht – tatsächlich habe die Quote jedoch nur bei 8,7 Prozent gelegen.

„Konsequenzen hat das nicht: Die Vorgabe bezieht sich nur auf die geplanten, nicht auf die tatsächlichen Ausgaben“, so das IW. „Damit fehlt ein wirksamer Kontrollmechanismus – ein struktureller Geburtsfehler.“

Die Regierung hatte das Sondervermögen mit dem Argument durchgesetzt, dass zusätzliche Mittel für Projekte verwendet würden, die der Infrastruktur und dem Klima dienen. Das IW fordert, dass sich die Bundesregierung für 2026 an diesem Ziel orientiert.

„Die Bundesregierung hat in Zukunft die Möglichkeit, die Quote der Zweckentfremdung zu senken“, sagte Ifo-Experte Max Lay. Dazu müssten vor allem die Investitionsausgaben im Kernhaushalt erhöht werden.

Das SVIK in Höhe von 500 Milliarden Euro wurde am 18. März 2025 noch vom alten Bundestag beschlossen, obwohl der neue bereits gewählt war. Die Zweidrittelmehrheit kam zustande, weil neben Union und SPD auch die Grünen dafür stimmten.

Mehr zum Thema

„`

Bildquelle: deposipthotos

TS