Den Führerschein künftig über eine App im Smartphone nachweisen? Noch ist das Zukunftsmusik. Anderthalb Wochen vor der Wahl befasst sich aber die Regierung noch damit.
Mögliche Regelung für digitale Führerscheine im Kabinett
Kurz vor dem Ende der Amtszeit plant das Bundeskabinett, eine potenzielle gesetzliche Regelung für digitale Führerscheine zu verabschieden. Verkehrsminister Volker Wissing hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorsieht. Eine neue Bundesregierung müsste sich jedoch aufgrund des sogenannten Diskontinuitätsprinzips erneut mit dem Thema befassen.
Es könnte also noch eine Weile dauern, bis der digitale Führerschein tatsächlich eingeführt wird. Im Koalitionsvertrag der gescheiterten Ampel, der Ende 2021 vorgelegt wurde, wurde festgehalten, dass die Digitalisierung von Fahrzeugdokumenten vorangetrieben werden soll.
Konkrete Pläne zum digitalen Führerschein
Laut dem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, sollen Rechtsgrundlagen geschaffen werden, um den digitalen Führerschein als zusätzliches elektronisches Dokument zum Kartenführerschein einzuführen. Der Kartenführerschein ist eine Voraussetzung für die Ausstellung des digitalen Führerscheins. Der digitale Führerschein befreit den Inhaber jedoch nicht von der Verpflichtung, den Kartenführerschein beim Führen eines Kraftfahrzeugs mitzuführen – beispielsweise bei Kontrollen durch die Polizei.
Das Straßenverkehrsgesetz soll konkret geändert werden: Der Besitzer eines Führerscheins kann diesen mittels eines digitalen Führerscheins nachweisen. Der digitale Führerschein gilt nur im Inland als Nachweis für den Führerschein.
Gemäß dem Entwurf soll der Besitzer eines gültigen Führerscheins die Möglichkeit haben, die Ausstellung eines digitalen Führerscheins beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu beantragen. Hierfür soll das KBA eine entsprechende App bereitstellen. Der digitale Führerschein soll sämtliche Daten eines deutschen Führerscheins enthalten, mit Ausnahme der Unterschrift.