Trump droht Europa im Grönland-Konflikt mit Zöllen. Die EU will darauf eine Antwort finden. Ein neues Instrument gibt ihr weitreichende Möglichkeiten.
Möglicher EU-Konter: Was ist die «Handels-Bazooka»?

Die EU-Staaten beraten fieberhaft über eine Reaktion auf die Zolldrohungen von US-Präsident Donald Trump im Konflikt um Grönland. Als eine Option gilt die von der französischen Regierung ins Spiel gebrachte Aktivierung eines EU-Instruments, das auch als «Handels-Bazooka» bezeichnet wird. Doch was ist das?
Instrument gegen handelspolitischen Druck
Bis Ende 2023 hat die EU das Anti-Coercion Instrument (ACI) eingeführt, um sich gegen handelspolitischen Druck zu verteidigen. Gemäß der Verordnung kann das ACI bei wirtschaftlicher Nötigung eingesetzt werden, wenn ein Drittland versucht, die EU oder einen Mitgliedstaat durch Handelsmaßnahmen zu einer bestimmten Entscheidung zu zwingen.
Laut der Europäischen Kommission handelt es sich bei solchen Praktiken um einen unzulässigen Eingriff in die legitimen souveränen Entscheidungen der Union und der EU-Staaten. Ein Beispiel dafür ist ein Handelspartner, der zusätzliche, benachteiligende Zölle einführt oder damit droht.
Mögliche Maßnahmen sind vielfältig
Die Möglichkeiten für Gegenmaßnahmen sind vielfältig: „Zölle, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für Waren und Dienstleistungen oder verschiedene Beschränkungen für den Zugang zum EU-Markt. Es kann auch ausländische Direktinvestitionen oder Finanzmärkte betreffen.
In der entsprechenden Verordnung wird jedoch auch betont, dass die Gegenmaßnahmen nur als letztes Mittel und in angemessenem Verhältnis stehen sollten. Das vorrangige Ziel des ACI sei die Abschreckung. Daher sei das Instrument am effektivsten, wenn es gar nicht erst zum Einsatz kommen müsse.
Mitgliedsstaat kann Antrag stellen
Die Kommission überprüft zunächst, ob in dem Fall wirtschaftlicher Zwang vorliegt, nachdem ein Mitgliedsstaat einen Antrag gestellt hat oder aus eigener Initiative. Anschließend muss der Rat zu einer solchen Feststellung gelangen. Danach fordert die Kommission den Drittstaat auf, den Zwang zu unterlassen, und führt im Idealfall gleichzeitig Gespräche mit ihm. Es wird geprüft, ob Verhandlungen, Vermittlung oder Schlichtung möglich sind.
Falls der gewünschte Erfolg ausbleibt, könnte die EU Gegenmaßnahmen ergreifen. Sollten diese später nicht mehr notwendig sein, beendet die EU sie. Frankreich hatte signalisiert, dass es die Aktivierung des Instruments im aktuellen Fall beantragen möchte, wie es aus dem Umfeld von Präsident Emmanuel Macron hervorging.
Vergeltungszölle könnten möglich werden
Es wird allgemein angenommen, dass die EU nun wahrscheinlich den Einsatz ihres neuen Instruments zur Bekämpfung wirtschaftlicher Zwangsmaßnahmen ankündigen wird. Der weitere Verlauf dürfte von der Reaktion der USA abhängen.
Wenn das Instrument verwendet wird, könnten Vergeltungszölle auf den Import von US-Waren verhängt werden. Darüber hinaus könnten US-Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden oder es könnten Ein- und Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte Produkte erlassen werden.
Es ist auch sicher, dass die EU die Umsetzung bestimmter Absprachen aus dem erst im Sommer geschlossenen Zollabkommen auf Eis legt. Diese beinhalten die Abschaffung von Zöllen auf alle US-Industriegüter und die Verbesserung des EU-Marktzugangs für bestimmte US-Agrarprodukte. Darüber hinaus soll ein US-Zoll von 15 Prozent für die meisten europäischen Produkte gelten.
Es scheint nun unwahrscheinlich, dass das EU-Parlament dem Zoll-Deal zustimmen wird. Verschiedene Fraktionen, einschließlich der Europäischen Volkspartei (EVP) als größte Fraktion, haben aufgrund der aktuellen Entwicklungen ihre Ablehnung zum Ausdruck gebracht. Die Abstimmung ist für diese Woche geplant.








