Es gibt Anhaltspunkte für ein islamistisches Motiv des Mannes, der im Februar in München in eine Gruppe Menschen fuhr. Deutschlands oberste Anklagebehörde leitet nun weitere juristische Schritte ein.
Mordanklage nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo in München
Die Anklage der Bundesanwaltschaft richtet sich gegen den Autofahrer, der im Februar in München in eine Gruppe von Demonstranten gefahren ist. Ihm werden unter anderem zweifacher Mord sowie versuchter Mord in 44 Fällen vorgeworfen.
«Der Angeschuldigte beging die Tat aus einer übersteigerten religiösen Motivation heraus», heißt es in der Mitteilung. «Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen.»
Anschlag kurz vor der Bundestagswahl
Der damals 24-jährige Afghane war am 13. Februar – zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl – in Demonstranten bei einer Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi gefahren. Wenige Tage später erlagen eine 37-jährige Frau und ihre 2 Jahre alte Tochter ihren schweren Verletzungen.
«44 weitere Personen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon», teilte die Bundesanwaltschaft mit. Zudem wirft sie dem Mann auch gefährliche Körperverletzung und einen schweren gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vor.
Angriff auf freiheitlich-demokratische Grundordnung
«Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist», hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, als sie wegen der besonderen Bedeutung des Falls als oberste Anklagebehörde in Deutschland die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München übernahm. «Damit ist sie geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen.»
Das Oberlandesgericht München muss entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird. Anschließend würde es Termine für einen Prozess festlegen. Der Beschuldigte befindet sich laut Bundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft.
Keine Verbindung zum IS
Die Ermittler in München gehen von einem islamistischen Motiv des Autofahrers aus. Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, hatte bei einer Pressekonferenz am Tag nach der Tat gesagt, der Mann habe «Allahu Akbar» gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er «eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein».
Laut den Angaben gab es zu dieser Zeit keine Hinweise darauf, dass der Mann in ein Netzwerk eingebunden war. Die Ermittler fanden auch keine Spuren einer Verbindung zum Beispiel zum Terrororganisation Islamischer Staat (IS), zu anderen Beteiligten oder zu einer zunehmenden Radikalisierung des jungen Mannes in der jüngeren Vergangenheit.