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Anklage: Russe soll ukrainische Soldaten ermordet haben

Vor rund einem halben Jahr starben zwei ukrainische Soldaten im oberbayerischen Murnau – mutmaßlich getötet von einem Russen. Nun gibt es eine Anklage.

Am Tatort wurden Blumen niedergelegt für die beiden getöteten ukrainischen Soldaten im Alter von 23 und 36 Jahren waren zur medizinischen Behandlung und Rehabilitation in der Region.
Foto: Lukas Barth/dpa

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Anklage wegen Mordes gegen einen Russen erhoben, nachdem zwei ukrainische Soldaten im oberbayerischen Murnau gewaltsam ums Leben gekommen sind.

Der 57-Jährige, der seit Anfang der 1990er Jahre in Deutschland lebte und mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten war, wird beschuldigt, die beiden 23 und 36 Jahre alten Männer, die nach Kriegsverletzungen in der Unfallklinik Murnau operiert worden waren, im April dieses Jahres in der Nähe eines Einkaufszentrums getötet zu haben. Ein Streit zwischen den Männern, die sich flüchtig kannten, über die Situation in der Ukraine soll dem Vorfall vorausgegangen sein.

Angeklagter soll sich «in seinem Nationalstolz verletzt» gefühlt haben

«Als Anhänger eines übersteigerten russischen Nationalismus befürwortet er uneingeschränkt den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine», teilte die Generalstaatsanwaltschaft zur Anklageerhebung gegen den 57-Jährigen mit. Der Angeklagte soll sich durch den Streit «in seinem Nationalstolz verletzt» gefühlt haben. Außerdem habe er sich «in seiner Feindseligkeit gegenüber den ukrainischen Soldaten bestätigt» gesehen. 

Gemäß der Generalstaatsanwaltschaft nahm der 57-Jährige ein Messer aus seiner nahegelegenen Wohnung und stach gezielt in den Hals seines ersten Opfers. Anschließend soll er auch auf den zweiten Mann eingestochen haben. Beide starben.

Mordmerkmale: Heimtücke und niedrige Beweggründe

Die Anklagebehörde betrachtet niedrige Beweggründe als Mordmerkmal – und auch Heimtücke. Die Männer sollen arglos und – nachdem sie zuvor Alkohol mit dem Angeklagten konsumiert hatten – sehr betrunken gewesen sein.

Die Ermittlungen wurden von der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) geleitet. Es liegt nun in der Zuständigkeit des Landgerichts München II zu entscheiden, ob die Anklage gegen den Russen, der derzeit in Untersuchungshaft im Münchner Gefängnis Stadelheim sitzt, zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet wird.

Die Todesfälle der beiden Soldaten im Frühjahr sorgten für Entsetzen. Bei einer Gedenkveranstaltung forderten Geistliche zu Frieden und Versöhnung auf.

«Das Ziel war es, hier gesund zu werden und heil nach Hause zurückzukehren. Es ist für uns unfassbar, was geschehen ist», sagte Bürgermeister Rolf Beuting (ÖDP) damals. «Der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, die Lüge und die Zwietracht, die seit einigen Jahren gezielt in die Welt gesetzt werden, verdirbt das friedliche Miteinander der Menschen in der Ukraine.» Die Saat Putins und seiner Schergen gehe auch in Deutschland auf. Der Tod der Ukrainer, mutmaßlich getötet durch einen russischen Staatsangehörigen, führe das bitter vor Augen.

dpa