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Moskau-Reisen und Bordellbesuche: BND-Prozess kommt in Fahrt

«Ich habe da was für Russland»: Im Prozess zum Verdacht der Russland-Spionage gibt sich einer der beiden Angeklagten auskunftsfreudig. Der Verteidiger des anderen Angeklagten nennt ihn einen «Hochstapler».

Die beiden Angeklagten sollen während des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 Staatsgeheimnisse an den russischen Geheimdienst FSB geliefert und dafür Hunderttausende von Euro erhalten haben. Einer von ihnen arbeitete beim BND (Symbolbild).
Foto: Wolfgang Kumm/dpa

Der junge Mann erzählt eine fesselnde Geschichte am Zeugentisch in Saal 145a des Berliner Kammergerichts. Es handelt sich um eine zufällige Begegnung mit einem Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes auf einem Sportplatz in Weilheim, Bayern. Es geht um Besuche in einem Bordell und in Spielbanken, um abfotografierte Geheimakten und hastige Reisen nach Moskau, um Drohungen von russischen Geheimagenten, um eine erhoffte Karriere als V-Mann und um lukrative Geschäfte in Afrika. Und es gibt noch viel mehr. Aber der Reihe nach.

Artur E., 32 Jahre alt, wird seit einem Monat in einem der aufsehenerregendsten Spionageprozesse in Berlin vor Gericht angeklagt – zusammen mit dem 53 Jahre alten Carsten L., dem BND-Mitarbeiter, den E. nach eigenen Angaben im Mai 2021 in Weilheim kennengelernt hat. Laut Anklage sollen beide während des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 2022 Staatsgeheimnisse an den russischen Geheimdienst FSB weitergegeben und dafür Hunderttausende von Euro erhalten haben. Beide stehen wegen Landesverrats vor Gericht.

Der Unterschied zwischen den beiden ist, dass Carsten L. schweigt. An jedem Verhandlungstag sitzt der BND-Mann in Jackett und blauem Hemd auf der Anklagebank im gesicherten Glaskasten. Von Mal zu Mal scheint er schmaler und grauer im Gesicht zu wirken. Artur E. hingegen wirkt aufgeräumt und auskunftsfreudig. Er hat den Ermittlern bereits seine Version der Dinge mitgeteilt. Nun präsentiert er sie auch vor Gericht. Dafür darf der junge Mann mit dem kahlen Kopf, der stets in schwarz gekleidet ist, aus dem Glaskasten an den Zeugentisch. Er lehnt sich scheinbar entspannt auf dem Stuhl zurück. Hier hat er die volle Aufmerksamkeit und die Deutungshoheit. Nur unter dem Tisch wippen die Füße in Joggingschuhen.

Viele Details, viele Lücken

Der Fall dreht sich, wie bereits erwähnt, um Staatsgeheimnisse und Verrat, er hat internationale Brisanz und stellt einen ernsten Rückschlag für den BND dar. Bei E. klingt es hingegen manchmal wie ein unschuldiges Abenteuer. Man sollte dies wohl im Hinterkopf behalten: Hier spricht jemand auch in der Hoffnung auf ein milderes Urteil.

Bereits seine mündliche Erklärung am Mittwoch dieser Woche hat verwirrend viele Details – darunter der Hinweis auf gemeinsame Besuche in Spielbanken und in einem Berliner Bordell (Eigenwerbung: «Schon an der Rezeption werden Sie von unseren netten Damen mit einem Lächeln empfangen.») Andererseits bleiben in E.’s Erzählung so viele Lücken, dass der Vorsitzende Richter Detlev Schmidt einen strategischen Plan zur Befragung erarbeitet. Die wichtigsten Eckpunkte – Daten, Orte, Abläufe – klopft Schmidt zuerst ab.

Geschäfte machen, V-Mann werden

Wenn man alle Girlanden weglässt, präsentiert E. die Situation folgendermaßen: Als Russland-Deutscher kam er einst mit seinen Eltern in die Bundesrepublik und hofft jetzt auf ein profitables Geschäft in Afrika mit einem russischen Bekannten, dem Unternehmer Visa M. Dieser hat jedoch ein Problem: Der Russe möchte einen permanenten Aufenthaltstitel in Deutschland, bevor er das Afrika-Geschäft angeht.

E. will das Hindernis vom Tisch bekommen, da fällt ihm der Bekannte vom BND ein: Ob der nicht etwas für M. tun könnte. Man trifft sich zu dritt. Der russische Unternehmer tut kund, dass ein «Kumpel» zum russischen Katastrophenschutzminister ernannt wurde und man sich ja gegebenenfalls «gegenseitig etwas Gutes» tun könne, so gibt es E. wieder. Der Kontakt nach Russland ist also angebahnt.

«Ich habe da was für Russland»

Im weiteren Verlauf hat E. – immer nach eigener Darstellung – dann Interesse, selbst als Quelle für den BND zu arbeiten. Es folgen Treffen mit dem Mitangeklagten L. und einem BND-Verbindungsoffizier. Aber auch die Karriere als «NDV» (Nachrichtendienstliche Verbindung) lahmt. Dann, so geht die Erzählung weiter, ruft eines Tages Carsten L. an und sagt: «Ich habe da was für Russland.»

Nun geht angeblich alles ganz schnell. E. trifft L. in Pullach, fotografiert «Listen» ab und fliegt noch am selben Tag nach Moskau, übergibt dort einem Mann das Material. E. glaubt angeblich, es sei jemand vom Katastrophenschutzministerium. Bei einem weiteren Treffen am nächsten Tag, diesmal mit zwei Männern, wird ihm klar: Es ist der Geheimdienst FSB. Einer der Agenten zeigt seine Waffe. «Psychospielchen», sagt E. Die «Listen» interessieren angeblich kaum, stattdessen geben die russischen Agenten einen Fragekatalog zu Militärgeheimnissen mit.

Weiter geht es angeblich so: Zurück in Deutschland bekommt E. wieder einen Anruf, diesmal aus Moskau. Sie wollen neue «Listen», obwohl ja die ersten angeblich nicht so spannend gewesen sein sollen. Das neue Material bekommt E. von L. Wieder ab nach Moskau, wieder Übergabe. Zurück kehrt E. mit «Umschlägen», etwa DIN-A-4-Größe, wie er sagt. Was wohl drin ist? Soweit kommt der Vorsitzende Richter Schmidt in der ersten Fragerunde nicht. Schmidt geht in dem Verfahren sehr umsichtig vor, zugewandt und geduldig, aber auch in sehr kleinen Etappen. Das dürfte sich ziehen.

Diamanten im Schließfach

Die Menschen im Gerichtssaal sind bereits informiert über E., dass er in einem Schließfach nicht nur Geld und Papiere, sondern auch einige Diamanten aufbewahrt, dass seine Frau bei dem Geschäftsmann Visa M. angestellt ist, dass die Familie früher nach Monaco und Miami gereist ist und er selbst ständig unterwegs ist.

Der Verteidiger von Carsten L., Johannes Eisenberg, hat Artur E. schon zu Beginn des Prozesses einen «Hochstapler» genannt. Zur Verteidigung seines schweigenden Mandanten bleibt Eisenberg vorerst wenig als Attacken auf die Glaubwürdigkeit des Aussagenden und als Anträge zum Verfahren. Vor allem verlangt er Hafterleichterungen für Carsten L. Der werde in «folterähnlicher» Isolationshaft gehalten und leide. Wenn das so weitergehe, sei L. wohl bald verhandlungsunfähig, sagt Eisenberg.

dpa