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Mütter bleiben viel öfter für krankes Kind daheim als Väter

Jedes Elternteil kann bis zu 15 Kinderkrankentage pro Kind beantragen. Kümmern tun sich Daten der Krankenkasse Barmer zufolge meistens die Frauen. Neu ist das nicht.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (Symbolbild).
Foto: Annette Riedl/dpa

Wenn ein Kind krank ist, bleiben in Deutschland Mütter viel öfter zu Hause als Väter. Im Jahr 2024 stellten Mütter bundesweit etwa 296.000 Anträge auf Kinderkrankengeld bei der Barmer, während Männer nur 109.000 Anträge stellten, wie aus Daten der Krankenkasse hervorgeht.

Die Verteilung der Anträge war auch in den vergangenen Jahren schon ungleich. Im Jahr 2023 gab es laut Barmer 297.000 Anträge von Müttern und 108.000 von Vätern. Im Jahr 2021 stellten Frauen demnach 365.000 und Männer 139.000 Anträge.

«Ungleiche Verteilung der familiären Betreuungsverantwortung»

«Dass Frauen das Kinderkrankengeld deutlich häufiger in Anspruch nehmen als Männer, spiegelt augenscheinlich die fortbestehende ungleiche Verteilung der familiären Betreuungsverantwortung wider», teilte Barmer-Vorstandschef Christoph Straub mit.

Das zeigt sich auch an den Zahltagen. Im Jahr 2024 verzeichnete die Barmer bei ihren Versicherten 877.000 Zahltage für Kinderkrankengeld, wovon 648.000 auf Frauen und 229.000 auf Männer entfielen. Im Jahr 2023 waren es insgesamt 890.000 Zahltage, 663.000 von Frauen und 227.000 von Männern. Die Barmer ist eine der größten Krankenkassen Deutschlands und hat etwa 8,3 Millionen Versicherte.

Jedes Elternteil kann bis zu 15 Tage beantragen

Seit dem 1. Januar 2024 haben Eltern einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ein Elternteil kann die Leistung jetzt für 15 Tage pro Kind beantragen, anstatt wie zuvor für zehn Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 30 Tage pro Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern bis zu 70 Tage.

Das Kinderkrankengeld entspricht normalerweise 90 Prozent des entgangenen Nettoarbeitsentgelts. Eltern können es bei ihrer Krankenkasse beantragen – auch Eltern im Homeoffice. Kinderkrankengeld wird für jedes gesetzlich versicherte Kind unter 12 Jahren gewährt. Es kann flexibel für einzelne Tage genommen werden – zum Beispiel an zwei von fünf Tagen in einer Woche.

dpa