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Muss Berlin noch einmal wählen – und wenn ja, wie viele?

Corona, Marathon und schlechte Organisation: Der Wahltag in Berlin im September 2021 war von Pannen überschattet. Das Abgeordnetenhaus wurde schon neu gewählt. Nun geht es um die Bundestagswahl.

Das Bundesverfassungsgericht will heute verkünden, ob die Bundestagswahl 2021 in Berlin wiederholt werden muss.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Stephan Bröchler war bei der Bundestagswahl 2021 noch nicht Landeswahlleiter in Berlin. Wie viele in der Hauptstadt stand er aber Schlange, um seine Stimme abzugeben. Vor dem Bundesverfassungsgericht nannte er «schwere organisatorische Mängel» als Grund dafür, dass nun eine Wiederholungswahl im Raum steht. An diesem Dienstag wird in Karlsruhe das Urteil des höchsten deutschen Gerichts erwartet. Anlass ist eine Wahlprüfungsbeschwerde der Unionsfraktion im Bundestag.

Was waren die Probleme?

Am 26. September 2021 – zeitgleich zum Berlin-Marathon und während der Corona-Pandemie – entstanden lange Warteschlangen vor den Wahllokalen. Es gab nicht genügend Wahlkabinen. Einige Stimmen wurden nach dem offiziellen Wahlende um 18.00 Uhr abgegeben. Stimmzettel waren falsch oder fehlten vollständig. Die Wahl wurde teilweise um mehr als 100 Minuten unterbrochen. Am Ende wählten sowohl Minderjährige als auch Menschen, die aus anderen Gründen nicht berechtigt waren, den Bundestag.

Welche Überlegungen zum Umfang der Wiederholungswahl gibt es?

Die Wahlprüfungsbeschwerde basiert auf einem Beschluss des Bundestages vom 10. November 2022. In diesem Beschluss wurde mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP – den Parteien, die seit der Wahl regieren – beschlossen, dass die Wahl in 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie in 104 der 1507 Briefwahlbezirke wiederholt werden soll.

Die Klage der Unionsfraktion basiert unter anderem darauf, dass der Bundeswahlleiter die Wahl in sechs Wahlkreisen angefochten hatte. Jedoch hat der Bundestag die Wahl in diesen Wahlkreisen nicht insgesamt für ungültig erklärt. Aus diesem Grund verlangen CDU und CSU eine umfassendere Wiederholung, als im Beschluss vorgesehen.

Muss sich das Gericht bei der Entscheidung daran orientieren?

Nein. Die Richter des Zweiten Senats in Karlsruhe überprüfen eigenständig alle Unterlagen auf Wahlfehler und sind in ihrer Entscheidung frei. Die Szenarien, auf die sich Landeswahlleiter Bröchler vorbereitet, reichen von keiner bis zu einer vollständigen Wiederholung der Wahl. Es ist auch unklar, ob die Abgabe der Zweitstimme – also für eine Partei oder Gruppierung – ausreichend wäre.

Welche Aspekte gilt es zu berücksichtigen?

Bei der Verhandlung im Juli wurde unter anderem darüber diskutiert, ob Menschen beeinflusst wurden, wenn sie nach 18.00 Uhr wählten und bereits erste Prognosen zum Ausgang kannten. Es wurde auch darüber debattiert, ob lange Wartezeiten an sich schon Wahlfehler darstellen. Möglicherweise haben Fotos und Videos von Warteschlangen in sozialen Netzwerken andere Menschen davon abgehalten, ihre Stimme abzugeben. Es ist jedoch unklar, wie viele Nichtwähler aufgrund des Chaos nicht gewählt haben. Der Senat muss auch abwägen, ob es im Interesse einer Korrektur des Wahlausgangs liegt und ob das gewählte Parlament Bestandsschutz genießt.

Wann würde neu gewählt?

Die Frist beträgt 60 Tage nach dem Urteil. Wahlleiter Bröchler hatte bereits vor einiger Zeit den 11. Februar 2024 als möglichen Termin genannt. Dies ist der letzte Sonntag vor dem Beginn der Schule nach den Winterferien in Berlin. Das genaue Datum steht jedoch noch nicht fest. Der Wahltermin muss im Amtsblatt bekannt gegeben werden.

Welches Wahlrecht gilt dann?

Genauso wie im ersten Durchlauf 2021 gilt dasselbe. Das Bundesverfassungsgericht hat vor Kurzem entschieden, dass die zugrundeliegende Wahlrechtsreform von 2020 verfassungskonform war. Das Wahlgesetz wurde zwar inzwischen erneut reformiert, jedoch wird dies nicht bei der Wiederholungswahl angewendet.

Welche Folgen könnte eine Wiederholungswahl haben?

Es kann nicht angenommen werden, dass sich die Machtverhältnisse im Bundestag vollständig verändern. Allerdings könnte eine Wiederholungswahl große Auswirkungen auf die Linke haben. Die Partei ist 2021 unter die Fünf-Prozent-Hürde gefallen und durfte nur aufgrund einer Ausnahmeregelung in den Bundestag einziehen: Drei ihrer Kandidaten haben Direktmandate erzielt. Gregor Gysis und Gesine Lötzschs Wahlkreise befinden sich in Berlin. Wenn sie von der Wiederholung betroffen wären und einer von ihnen sein Mandat verlieren würde, wären alle Mandate der Linken ungültig. Dass sich die Fraktion vor kurzem aufgelöst hat, spielt dabei keine Rolle. Der dritte im Bunde ist Sören Pellmann aus Leipzig.

Wurde die Wahl nicht längst wiederholt?

Nein. Infolge der Pannenwahl wurde lediglich jene zum Berliner Abgeordnetenhaus wiederholt. Der dortige Verfassungsgerichtshof hatte diese Wahl wegen «schwerer systemischer Mängel» und zahlreicher Wahlfehler für ungültig erklärt. Am Ende löste eine schwarz-rote Koalition das Dreierbündnis von SPD, Grünen und Linken ab.

dpa