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Mutmaßliche Unterstützer prorussischer Gruppen gefasst

Die Bundesanwaltschaft nimmt zwei Verdächtige fest: Sie sollen Milizen in den «Volksrepubliken Donezk und Luhansk» unterstützt haben. Es geht unter anderem um Drohnen.

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Die Bundesanwaltschaft ließ zwei Männer festnehmen. (Archivbild)
Foto: Christoph Schmidt/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat in Brandenburg zwei mutmaßliche Unterstützer der prorussischen «Volksrepubliken Donezk und Luhansk» festnehmen lassen. Die Karlsruher Behörde wirft den beiden Männern die Unterstützung ausländischer terroristischer Vereinigungen in mehreren Fällen vor. Die Polizei rückte zu Durchsuchungen aus.

Beamte des Bundeskriminalamts haben heute in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland den russischen Staatsangehörigen Suren A. und den Deutschen Falko H. festgenommen. Sie werden am Donnerstag vor den Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof gebracht, der über die Haftbefehle und eine Untersuchungshaft entscheiden wird.

Die beiden Männer sollen seit 2016 herausgehobene Stellungen in einem Verein haben, der den Transport von Versorgungsgütern und Medizinprodukten, aber auch von Drohnen in den ukrainischen Donbass zugunsten von prorussischen Milizionären der «Volksrepubliken Donezk und Lugansk» organisierte. Suren A. soll Vereinsgelder von über 14.000 Euro weitergeleitet haben. Daneben habe er Gütertransporte für die dortigen Milizen finanziert, so die Bundesanwaltschaft. Falko H. soll Lieferaufträge entgegen genommen und an der Verteilung von Gütern vor Ort mitgewirkt haben. 

Russland annektierte 2022 Gebiete

Im Frühjahr 2014 übernahmen Kräfte, die von Moskau gesteuert wurden, die Kontrolle über die ostukrainischen Großstädte Donezk und Luhansk und leiteten die Abspaltung dieser Region von Kiew ein. Trotz der Bemühungen der ukrainischen Armee, den verdeckten russischen Angriff abzuwehren, blieben sie erfolglos. Die sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk gingen intern mit Brutalität gegen alle Gegner vor. Im September 2022 annektierte Russland die Gebiete.

Die Bundesanwaltschaft stuft die prorussischen «Volksrepubliken» als ausländische terroristische Vereinigungen ein. Im vergangenen Mai hatte die oberste Strafverfolgungsbehörde Deutschlands bereits in Berlin und Brandenburg im Zusammenhang mit den Ermittlungen Objekte durchsuchen lassen. Damals wurde nach Angaben der Behörde aber niemand festgenommen.

dpa