Mutmaßlicher Unterstützer von krimineller Vereinigung festgenommen. Ermittlungen wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Festnahme nach Fahndung.
Linksextremist festgenommen in Berlin
Die Bundesanwaltschaft hat in Berlin einen mutmaßlichen Linksextremisten festnehmen lassen. Wie eine Sprecherin der Karlsruher Behörde der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bestätigte, werden ihm die Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, gefährliche Körperverletzung und Sachbeschädigung vorgeworfen. Zunächst hatte der «Spiegel» berichtet.
Laut der obersten deutschen Anklagebehörde stammt der Mann aus dem Umfeld der Gruppe um die mutmaßliche Linksextremistin Lina E. Er wird beschuldigt, sich ihr als Kampftrainer angeboten zu haben und mindestens eine Kampfsporttrainingseinheit für Gruppenmitglieder und andere Linksextremisten organisiert zu haben.
Außerdem soll er 2019 an einem Überfall auf den Inhaber sowie Besucher des rechten Szenelokals «Bull’s Eye» in Eisenach in Thüringen beteiligt gewesen sein. Dabei habe er gemeinsam mit anderen Beteiligten Inventar zerstört und die Geschädigten unter anderem mit Schlagstöcken, Reizstoffsprühgeräten und Faustschlägen angegriffen, teilte die Bundesanwaltschaft weiter mit. Für einen weiteren geplanten Überfall soll er Mitglieder der Vereinigung auf der Suche nach geeigneten Tatopfern begleitet haben.
Lina E. bereits zu Haftstrafe verurteilt
Das Oberlandesgericht Dresden verurteilte Lina E. im Mai 2023 zu fünf Jahren und drei Monaten Haft wegen mehrerer Angriffe auf Rechtsextreme. Trotzdem wurde sie nach zweieinhalb Jahren Untersuchungshaft vorerst freigelassen. Der Haftbefehl wurde unter Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Reststrafe muss sie erst antreten, wenn das Urteil rechtskräftig wird. Der Bundesgerichtshof wird am 6. Februar in Karlsruhe über die von E. und dem Generalbundesanwalt eingelegten Revisionen verhandeln.
Gemäß der dpa war der Mann, der nun festgenommen wurde, nach der Durchsuchung seiner Wohnung im Juni 2022 untergetaucht. Die sächsische Polizei war ebenfalls an der Fahndung nach dem mutmaßlichen Linksextremisten beteiligt.
Am Dienstag sollte der Beschuldigte dann durch Beamte des Bundeskriminalamts und des Landeskriminalamts Sachsen festgenommen werden. Er sollte am Mittwoch dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.