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Nach Ahrtalflut keine neuen Ermittlungen gegen Ex-Landrat

Hätten die Behörden bei der Ahrtalflut im Sommer 2021 mehr tun können? Mehrere Hinterbliebene sahen einen Ex-Landrat in der Schuld. Nun hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz entschieden.

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Pföhler war bei der Flutkatastrophe Landrat im Landkreis Ahrweiler. (Archivbild)
Foto: Arne Dedert/dpa

Mehr als vier Jahre nach der Ahrtalflut mit vielen Todesopfern wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, eingestellt. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies die Beschwerden von Hinterbliebenen zur Einstellung der Ermittlungen gegen Pföhler zurück. Die Staatsanwaltschaft ist somit nicht mehr aktiv.

Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass Pföhler zu der Zeit zumindest telefonisch erreichbar war und einige Maßnahmen mit ihm abgesprochen wurden. Es gab keine Hinweise darauf, dass der damalige Landrat über Informationen verfügte, um bessere Maßnahmen zu ergreifen.

Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte, dass es keine Mängel im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Koblenz gab. Es wurde vollständig durchgeführt und die Bewertung der Ergebnisse entsprach der Sach- und Rechtslage. Deshalb sind die Beschwerden unbegründet.

136 Tote bei Ahrtalflut

Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 verloren in Rheinland-Pfalz 136 Menschen ihr Leben, 135 davon im Ahrtal und eine Person im Raum Trier. Eine Person aus der Ahr-Region wird noch vermisst. Darüber hinaus kam es laut dem Opferbeauftragten der Landesregierung in den Monaten und Jahren nach der Katastrophe zu sieben Suiziden, die direkt mit der Flut in Verbindung stehen.

Die Staatsanwaltschaft hat ungefähr zweieinhalb Jahre lang gegen Pföhler und einen Mitarbeiter des Krisenstabes ermittelt, bis das Verfahren eingestellt wurde, unter anderem wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass das extreme Ausmaß der Naturkatastrophe für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar war. Sechs Hinterbliebene haben gegen die Einstellung der Ermittlungen Beschwerde eingelegt.

dpa