Gegen einen Linksextremen wird nach Angriffen auf Rechte in Budapest ein neuer Haftbefehl erwirkt. Die Bundesanwaltschaft übernahm das Verfahren wegen der besonderen Bedeutung.
Nach Angriffen in Budapest: Haftbefehl gegen Linksextremen

Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren nach Angriffen auf vermeintlich Rechte in Budapest aufgrund seiner besonderen Bedeutung übernommen und gegen einen vermeintlichen Linksextremisten einen neuen Haftbefehl erwirkt. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat gleichzeitig die Fortsetzung der Untersuchungshaft angeordnet, wie die oberste deutsche Anklagebehörde in Karlsruhe mitteilte. Es besteht ein dringender Tatverdacht gegen den Deutschen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen.
Laut Bundesanwaltschaft teilen die Mitglieder der Gruppierung eine militante linksextremistische Ideologie, die eine Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und des staatlichen Gewaltmonopols beinhaltet. Das Ziel der Gruppierung sei es, mit Gewalt gegen Angehörige des politisch rechten Spektrums vorzugehen.
Der Vorfall
Es wird behauptet, dass der Angeklagte zusammen mit anderen Mitgliedern der linksextremistischen Vereinigung am 9. Februar 2023 an einem Angriff auf drei Personen vor einem Café in Budapest teilgenommen hat, die aus Sicht der Angreifer dem rechten Spektrum angehörten. Die Opfer erlitten zum Teil schwere Verletzungen.
Die Angriffe ereigneten sich anlässlich des «Tags der Ehre», zu dem Rechtsextremisten aus ganz Europa jedes Jahr nach Budapest kommen. Sie gedenken dabei des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt am 11. Februar 1945.
Es wird behauptet, dass die Angreifer mehrmals mit Schlagstöcken und anderen Schlagwerkzeugen auf die vermeintlichen Rechten eingeschlagen haben. Die Opfer haben Prellungen, Quetschungen und teilweise Knochenbrüche erlitten. Der Beschuldigte soll an der Ausspähung der Opfer teilgenommen und während des Angriffs die Umgebung gesichert haben.
In der Nacht vom 10. Februar 2023 soll er zusammen mit anderen Linksextremen zwei Personen verfolgt und sie auf offener Straße hinterrücks angegriffen haben. Sie hätten den Opfern eine unbekannte Substanz ins Gesicht gesprüht und sie mehrmals geschlagen. Selbst als ein Geschädigter bewusstlos auf dem Bürgersteig lag, habe die Gruppe ihm mit einem Schlagwerkzeug weitere Schläge auf den Kopf und den gesamten Körper versetzt. Das Opfer erlitt multiple Gesichts- und Schädelfrakturen.
Der Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs hat den Haftbefehl des Amtsgerichts Dresden vom 11. Dezember 2023 ersetzt. Seitdem befindet sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren am 29. Februar 2024 aufgrund der besonderen Bedeutung übernommen.








