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Nach Geiselnahme im Gefängnis: Urteil gegen Halle-Attentäter

Wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags von Halle wurde der Attentäter schon zur Höchststrafe verurteilt. Jetzt hat er eine weitere Strafe bekommen.

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Foto: ---/dpa-Infografik/dpa

Der Attentäter von Halle wurde im Gefängnis Burg zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe wegen Geiselnahme verurteilt. Das Landgericht Stendal traf diese Entscheidung. Außerdem muss er Geld an mehrere geschädigte Personen zahlen. Stephan Balliet, 32 Jahre alt, wurde bereits 2020 wegen des rassistischen und antisemitischen Anschlags in der Nähe der Synagoge in Halle zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit Sicherungsverwahrung verurteilt. Das neue Urteil wird vorerst keine praktischen Auswirkungen haben.

Der Beschuldigte hatte zu Beginn des Prozesses zugegeben, am 12. Dezember 2022 Gefängniswärter mit einer selbstgebauten Waffe als Geiseln genommen zu haben, um zu entkommen. Der Versuch scheiterte.

In dem Prozess vor der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wurde eine neunjährige Haftstrafe für den 32-Jährigen gefordert, sowie eine anschließende Sicherungsverwahrung. Der Verteidiger entschied sich in seinem Plädoyer gegen die Forderung eines Strafmaßes. Das Landgericht Stendal verhandelte in einem Hochsicherheitssaal in Magdeburg.

In der Urteilsbegründung wies die Vorsitzende Richterin Simone Henze-von Staden auf ein Gutachten hin, das ergab, dass der 32-Jährige psychisch schwer gestört sei. Im Prozess habe er keine Empathie gezeigt und lediglich Interesse an den Kameramitschnitten der JVA gezeigt, so die Richterin.

Balliet versuchte am 9. Oktober 2019, dem höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, die Synagoge in Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als ihm dies nicht gelang, tötete er zwei Menschen in der Nähe der Synagoge.

dpa