Beim Treffen der Jungen Union ist Kanzlerkandidat Merz zur Musik von Herbert Grönemeyer eingelaufen: «Zeit, dass sich was dreht». Der Star wehrte sich – und die CDU reagiert.
Nach Grönemeyers Protest löscht CDU Videosequenz mit Song
Die CDU hat ein Youtube-Video vom Auftritt ihres Kanzlerkandidaten Friedrich Merz bei der Jungen Union verändert, nachdem Herbert Grönemeyer ihr die Nutzung eines seiner Songs im Wahlkampf untersagt hat. In dem Video war ursprünglich zu sehen, wie Merz den Saal in Halle in Sachsen-Anhalt zur Musik des Grönemeyer-Lieds «Zeit, dass sich was dreht» betreten hatte – anmoderiert mit der Aufforderung: «Begrüßt mit mir den nächsten Kanzler der Bundesrepublik Deutschland». Diese Szene ist nun anders als noch vor Tagen nicht mehr in dem Video von Merz’ Auftritt zu sehen. Die CDU äußerte sich auf Nachfragen der dpa nicht zu Grönemeyers Verbot.
Nicht für Wahlwerbezwecke, bisherige Verbreitung löschen
Vor einigen Tagen bestätigte Grönemeyers Medienanwalt Christian Schertz gegenüber der Deutschen Presse-Agentur das Verbot. Der Sänger («Mensch», «Männer») forderte in einem Schreiben an die CDU und deren Jugendorganisation, es zu unterlassen, seinen Song für Wahlwerbezwecke zu verwenden, öffentlich aufzuführen oder anderweitig zu verbreiten. Außerdem müsse die bisherige Online-Verbreitung gelöscht werden. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.
Grönemeyer (68) veröffentlichte den Song im Jahr 2006, der damals zur Hymne der Fußball-Weltmeisterschaft wurde. In Zusammenarbeit mit dem Rapper $oho Bani interpretierte er das Lied nach Jahren neu. Der Rap-Remix wurde in diesem Jahr veröffentlicht und stieg während der Fußball-Europameisterschaft in die Charts auf. Diese neue Version wurde beim JU-Treffen gespielt.
Es kommt häufig vor, dass Stars dagegen sind, wenn ihre Songs von Parteien verwendet werden. Vor kurzem hatte Abba-Star Björn Ulvaeus kritisiert, dass auf Wahlkampfveranstaltungen des nun siegreichen US-Präsidentschaftskandidaten Donald Trump Lieder und Videos der schwedischen Kultband liefen.
Der Rechtsrahmen
Die GEMA kümmert sich um Urheberrechte für Musiker und erklärte auf Anfrage der dpa, dass Parteien Musik für ihre Veranstaltungen wie jeder andere Veranstalter verwenden dürfen. Wenn die Musik öffentlich gespielt wird, muss eine Lizenz erworben werden. Die GEMA erhält keine Informationen darüber, wie die Musik genutzt wird.
Eine Partei müsse vorher den Künstler oder eine Band nicht extra um Erlaubnis fragen. «Wenn ein Urheber nicht möchte, dass sein Werk auf einer bestimmten politischen Veranstaltung genutzt wird, muss er selbst oder sein Musikverlag dagegen vorgehen», heißt es weiter. Ab wann eine Musiknutzung eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstelle und damit von einem Urheber angegriffen werden könne, lasse sich nicht pauschal sagen. Das sei eine Frage des Kontextes und des Einzelfalls.