Nach Gespräch abgelehnt: Verhandlung über Wahlrecht in laufender Wahlperiode. Weitere Gespräche nicht erwartet.
Merz wirft Ampel-Fraktionen mangelnden Kompromisswillen vor
Der Unionsfraktionschef Friedrich Merz kritisiert den Ampel-Fraktionen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts mangelnden Kompromisswillen beim Wahlrecht. Nach einem Gespräch mit den Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen schrieb Merz an die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion: «Wir haben eine alleine auf die Sperrklausel und die Grundmandatsklausel beschränkte Verhandlung über das Wahlrecht noch in der laufenden Wahlperiode abgelehnt.» Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
«Wir wollen zum geeigneten Zeitpunkt über die Stärkung der Wahlkreismandate sprechen und uns nicht für deren weitere Schwächung vereinnahmen lassen.» Weitere Gespräche über das Wahlrecht in der laufenden Wahlperiode mit der Koalition seien nicht zu erwarten.
Merz schrieb, leider habe das von der Ampel erfundene Verfahren der sogenannten Zweitstimmendeckung in den Augen des Bundesverfassungsgerichts weiter Bestand. «Damit werden wir bei der nächsten Bundestagswahl nach einem Wahlrecht wählen, das nicht mehr sicherstellt, dass ein direkt gewählter Abgeordneter auch in den Deutschen Bundestag einzieht.»
Dieses Verfahren bedeutet, dass zukünftig nur noch das Zweitstimmenergebnis einer Partei über die Anzahl ihrer Sitze im Parlament entscheidet. Dies gilt auch dann, wenn sie mehr Direktmandate über die Erststimme gewonnen hat. In diesem Fall gehen die Wahlkreisgewinner mit dem niedrigsten Erststimmenergebnis leer aus.
Keine Anpassung
Die Ampel-Fraktionen wollen das Wahlrecht nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vorerst nicht weiter anpassen. «Da das Bundesverfassungsgericht durch eine Anordnung einen reibungslosen und rechtlich zulässigen Wahlgang für den Bundestag im kommenden Jahr sichergestellt hat, sind wir übereingekommen, dass es keine Änderungen mehr am Wahlrecht geben soll», erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen. Auch die «Rheinische Post» hatte berichtet.
Die Fraktionschefs von SPD, Grünen, FDP und der oppositionellen Union hatten zuvor über das Urteil diskutiert. Es gab grundlegende unterschiedliche Bewertungen zwischen Ampel und Union, die bis zur Bundestagswahl im September 2025 nicht ausgeräumt werden konnten.
Alte Grundmandatsklausel vorerst wieder in Kraft
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Grundmandatsklausel im neuen Wahlrecht als verfassungswidrig eingestuft und vorläufig wieder in Kraft gesetzt. Somit bleibt vorerst bestehen, dass Parteien auch dann in den Bundestag einziehen, basierend auf der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen.
Die Karlsruher Richter haben die Begrenzung des Bundestages auf 630 Abgeordnete und den Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate bestätigt. Für die Anzahl der Sitze im Parlament ist nun ausschließlich das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend, auch wenn sie mehr Direktmandate gewonnen hat. In diesem Fall gehen die Wahlkreisgewinner mit den niedrigsten Erststimmenergebnissen leer aus.
Unter anderem die Union, Linke und die bayerische Staatsregierung haben vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Neuregelung geklagt.