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Neues Namensrecht ab 2025 erweitert Freiheiten für Ehepartner und Kinder

Eltern können gemeinsamen Doppelnamen wählen, Kinder auch ohne gemeinsamen Ehenamen. Neues Recht gilt auch rückwirkend für bereits verheiratete Paare und deren Kinder.

Ein gemeinsamer Doppelname nach der Hochzeit: Ab Mai 2025 soll das möglich sein.
Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Ab dem 1. Mai 2025 wird es bei der Wahl des Nachnamens mehr Freiheiten geben. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf der Ampel-Koalition gebilligt, der es Ehepartnern ermöglicht, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen – mit oder ohne Bindestrich. Kinder können ebenfalls einen Doppelnamen führen, auch wenn die Eltern sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden. Nach aktuellem Recht darf normalerweise nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder haben diese Möglichkeit nicht.

Der erste Familienname, den Eltern für ein gemeinsames Kind festlegen, gilt dann auch für alle weiteren gemeinsamen Kinder des Paares. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes zunächst keinen Familiennamen festlegen, erhält das Kind automatisch einen Doppelnamen.

Vereinfachungen auch für Scheidungskinder

Es wird auch einfacher für Scheidungskinder, die nach der Trennung ihrer Eltern die Namensänderung eines Elternteils nachvollziehen möchten. Das Gleiche gilt für Stiefkinder, die den Namen ihres Stiefvaters oder ihrer Stiefmutter leichter ablegen können, wenn sich die rechtlichen Eltern getrennt haben. Unabhängig vom Beziehungsstatus der Eltern können volljährige Stiefkinder den Namen ihres Stiefvaters oder ihrer Stiefmutter ohne großen Aufwand ablegen, wenn sie diesen nicht mehr tragen möchten.

Das neue Namensrecht eröffnet den in Deutschland lebenden nationalen Minderheiten der Friesen, Dänen und Sorben mehr Freiheiten. In Zukunft können sie Familiennamen wählen, die ihre Traditionen berücksichtigen.

Die Neuerungen im Namensrecht sollen auch bereits verheirateten Paaren zugutekommen. Sie und ihre Kinder haben die Möglichkeit, entsprechende Änderungen auf Basis der neuen Regelungen vornehmen zu lassen.

dpa