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Nationaler Sicherheitsrat beschließt Aktionsplan

Viele Jahre wurde über die Bildung eines Nationalen Sicherheitsrats geredet. Jetzt gibt es ihn. Er beginnt seine Arbeit mit einem konkreten Beschluss, der sehr viel mit Russland zu tun hat.

Merz und Pistorius: Zwei der wichtigsten Mitglieder des neuen Gremiums. (Archivbild)
Foto: Michael Kappeler/dpa

Der neue Nationale Sicherheitsrat hat in seiner ersten Sitzung beschlossen, einen Aktionsplan zur Abwehr hybrider Bedrohungen, insbesondere aus Russland, umzusetzen. Regierungssprecher Stefan Kornelius erklärte in Berlin, dass der Plan Maßnahmen zur Spionageabwehr und zum Schutz kritischer Infrastruktur umfasst. Dies beinhaltet beispielsweise Kraftwerke, Wasser- und Stromleitungen sowie Gas- und Öl-Pipelines.

Einzelheiten des Plans wurden zunächst nicht veröffentlicht, das Gremium tagt geheim. Die Bundesregierung reagiere damit «auf die wachsende Anzahl und Intensität von hybriden Bedrohungen gegen die Bundesrepublik Deutschland, die insbesondere von Russland ausgehen», hieß es lediglich. 

Das Gremium hat sich auch mit strategischen Abhängigkeiten von kritischen Rohstoffen wie seltenen Erden aus China befasst. Bis zum Jahresende soll ein Aktionsplan dazu erstellt werden.

Zwei Gremien verschmelzen

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, einen Nationalen Sicherheitsrat zu bilden, in dem der bisherige Bundessicherheitsrat, der hauptsächlich über Fragen von Rüstungsexporten beriet, sowie das Sicherheitskabinett fusionieren. Das Gremium soll in Krisenzeiten tagen, aber auch Strategien für Bedrohungslagen entwickeln. Kompetenzen und Wissen sollen zukünftig besser gebündelt, aufbereitet und koordiniert werden, damit die Bundesregierung Entscheidungen auf einer breiten und fundierten Informationsgrundlage treffen kann.

Der Kanzler hat den Vorsitz

Der Vorsitz des Nationalen Sicherheitsrates wird von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) geführt. Weitere Mitglieder sind die Minister für Finanzen, Auswärtiges, Verteidigung, Inneres, Justiz, Wirtschaft, Entwicklung, Digitales und der Chef des Bundeskanzleramtes. Andere Mitglieder der Bundesregierung können je nach Bedarf hinzugezogen werden. Auch Vertreter deutscher Sicherheitsbehörden können teilnehmen. Neu ist, dass auch Vertreter der Bundesländer sowie Vertreter anderer Staaten, der Europäischen Union oder der Nato hinzugezogen werden können.

dpa