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Neuer Anlauf für Organspende-Reform im Bundestag

Eine fraktionsübergreifende Initiative zur Einführung einer Widerspruchsregelung wird vorgestellt, um die Anzahl lebensrettender Organspenden zu erhöhen.

Auf www.organspende-register.de können Menschen ab 16 Jahren dokumentieren, ob sie zu einer Organspende nach dem Tod bereit sind oder nicht.
Foto: Michael Kappeler/dpa

Eine neue Initiative zur Reform der Spenderegeln im Bundestag wird heute von einer Gruppe von Abgeordneten in Berlin vorgestellt.

Dabei geht es um die «Einführung einer Widerspruchsregelung». Das heißt, dass zunächst alle als Spender gelten sollen – außer, man widerspricht. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert.

Die Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Christoph Hoffmann (FDP), Peter Aumer (CSU) und Petra Sitte (Linke) möchten die neue Initiative vorstellen. Vor Kurzem hatte Nordrhein-Westfalen zusammen mit mehreren anderen Ländern einen ähnlichen Vorschlag im Bundesrat eingebracht. Der Hintergrund dafür ist, dass es immer noch zu wenige Organspenden gibt. Aktuell warten etwa 8400 Menschen auf eine Transplantation.

Kritik schon vor Präsentation der neuen Pläne

Zu einem neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung wurden auch schon Einwände laut. Die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr sagte der Deutschen Presse-Agentur, dies wäre ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen. «Anstatt auf staatliche Bevormundung zu setzen, sollten wir die selbstbestimmte Entscheidung über eine Spende verbindlicher gestalten. Darüber, wie eine verbindliche oder verpflichtende Entscheidungslösung ausgestaltet werden kann, werden wir im Deutschen Bundestag diskutieren.»

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der «Augsburger Allgemeinen»: «Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu.» Grundsätzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung. In den Vorzeigeländern Europas mit deutlich mehr Organspendern hätten erst organisatorische und strukturelle Maßnahmen zu steigenden Zahlen geführt. «Deshalb braucht es jetzt finanzielle Anreize für Krankenhäuser, ein effizientes Transplantations-Netzwerk, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren im Umgang mit Angehörigen.»

Erster Anlauf vor vier Jahren gescheitert

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) unterstützt ebenfalls eine Widerspruchslösung. Bei der Bundestags-Abstimmung 2020 hatte er sich wie der damalige Minister Jens Spahn (CDU) dafür eingesetzt.

Es wurde jedoch beschlossen, ein Gesetz zu verabschieden, das das Zustimmungsprinzip bestätigt. Es soll mehr Informationen und eine einfachere Dokumentation von Erklärungen zur Spendebereitschaft ermöglichen.

Ein zentrales Online-Register als Kern-Element des Gesetzes wurde jedoch erst mit einer Verspätung von zwei Jahren im März 2024 gestartet. Auch die Corona-Krise war ein Grund für die Verzögerungen. Bisher wurden rund 130.000 Erklärungen in das Register eingetragen, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber auf Anfrage mitteilte.

Auf www.organspende-register.de haben Personen ab 16 Jahren die Möglichkeit festzuhalten, ob sie einer Organspende nach dem Tod zustimmen oder nicht. Zunächst kann man sich registrieren, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion nutzt. Die Angaben sind freiwillig, kostenfrei und können jederzeit geändert werden.

Krankenhäuser, die Organe entnehmen, sollen ab dem 1. Juli gespeicherte Erklärungen im Register suchen und abrufen können. Erklärungen auf Papier, wie zum Beispiel in Organspendeausweisen, bleiben weiterhin gültig.

dpa