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Neuer Anlauf im Bundestag für Organspende-Reform

Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe will die „Einführung einer Widerspruchsregelung“ vorantreiben, um mehr Organspenden zu ermöglichen.

Rund 8400 Menschen stehen auf Wartelisten für eine Organspende.
Foto: Soeren Stache/dpa

Im Ringen um mehr Organspenden in Deutschland kommt ein neuer Anlauf im Bundestag für eine grundlegende Reform der Spenderegeln in Sicht. Eine fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe will an diesem Montag einen Antrag für die «Einführung einer Widerspruchsregelung» vorstellen, wie aus der Ankündigung des Termins hervorgeht.

Dies bedeutet, dass grundsätzlich alle als Spender betrachtet werden – es sei denn, man widerspricht. Derzeit ist eine Organentnahme nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Versuch einer Widerspruchslösung scheiterte 2020 in einer Abstimmung ohne Fraktionsvorgaben im Bundestag.

Weiterhin zu wenig Organspenden

Die Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Christoph Hoffmann (FDP), Peter Aumer (CSU) und Petra Sitte (Linke) möchten die neue Initiative vorstellen. Vor kurzem hat Nordrhein-Westfalen zusammen mit mehreren anderen Ländern einen ähnlichen Vorschlag eingebracht, der derzeit im Bundesrat diskutiert wird. Der Hintergrund dafür ist, dass es nach wie vor zu wenige Organspenden gibt. Etwa 8400 Menschen stehen deshalb auf Wartelisten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat sich mehrmals für einen grundlegenden Wechsel zur Widerspruchslösung ausgesprochen. Die Anzahl der Organspender liegt laut dem SPD-Politiker hinter dem zurück, was benötigt wird. Er betonte, dass das Problem ohne die Widerspruchslösung nicht gelöst werden könne. Sowohl Lauterbach als auch der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatten sich 2020 als Abgeordnete dafür eingesetzt.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz übt Kritik

Bei der Abstimmung im Bundestag wurde damals ein Antrag verabschiedet, der das Zustimmungsprinzip bestätigte. Dieser Antrag hatte das Ziel, mehr Informationen bereitzustellen und die Dokumentation von Erklärungen zur grundsätzlichen Spendebereitschaft zu erleichtern. Das zentrale Online-Register dafür wurde jedoch erst mit einer Verspätung von zwei Jahren im März gestartet. Die Verzögerungen waren unter anderem auf die Corona-Krise zurückzuführen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat kritisiert, dass anstatt das erst vor vier Jahren reformierte Transplantationsrecht umzusetzen, jetzt die Widerspruchsregelung wieder als großer Wurf angesehen wird. Auch in den Vorzeigeländern Europas hat sich damit allein nichts verbessert, sagte Vorstand Eugen Brysch.

Erst nach organisatorischen und strukturellen Maßnahmen kam die Wende. Dazu zählten finanzielle Anreize für Krankenhäuser, ein Transplantationsnetzwerk zur Effizienzsteigerung und die Schulung von Koordinatoren, um mit Angehörigen zu kommunizieren.

dpa