Die Ampel-Koalition plant Strafen für falsche Angaben zur Anerkennung von Vaterschaften mit Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus von Mutter und Kind.
Neuer Anlauf gegen Scheinvaterschaften in Deutschland

Die Ampel-Koalition startet einen erneuten Versuch, das langjährige ungelöste Problem der Scheinvaterschaften zur Sicherung eines Aufenthalts in Deutschland zu lösen.
Als Scheinväter bieten sich meist Männer ohne Job an, die dafür Geld kassieren, dass sie einer Frau und ihrem Kind zur deutschen Staatsbürgerschaft oder einem langfristigen Aufenthaltstitel verhelfen. Ein Entwurf, der im Juni im Kabinett beraten werden könnte, sieht vor, dass die Ausländerbehörde vor der Beurkundung der Vaterschaft künftig immer dann prüfen soll, ob es sich um einen Betrugsversuch handelt, wenn zwischen Vater und Mutter ein «Aufenthaltsrechtsgefälle» besteht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Vater Deutscher ist und die Mutter nur ein Touristenvisum oder eine Duldung hat.
Liegt ein Nachweis vor, dass jemand der leibliche Vater ist oder wohnen Mutter und Vater schon länger als Paar zusammen, wird von einer Prüfung abgesehen. Umgekehrt soll ein Missbrauch grundsätzlich immer dann vermutet werden, wenn sich das vermeintliche Paar sprachlich nicht verständigen kann, wenn es Hinweise gibt, dass der «Vater» Geld erhalten hat oder wenn ein Mann schon andere Kinder ausländischer Mütter anerkannt hat. Über den Entwurf hatte zuerst das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.
Bisherige Reformversuche scheiterten
Seit 2008 hat der Gesetzgeber bereits zweimal versucht, den Scheinvaterschaften Einhalt zu gebieten. Die erste Reform wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt – aufgrund der Härte für Kinder, die dadurch staatenlos werden könnten. Die zweite Reform, die Notare und Jugendämter auffordert, vermutete Missbrauchsfälle den Ausländerbehörden zu melden, erwies sich als wenig effektiv. Denn Missbrauchsfälle werden in der Regel erst spät erkannt, wenn überhaupt. Eine nachträgliche Korrektur ist nicht möglich. Die Justizminister der Länder dringen schon lange auf eine Gesetzesänderung. Denn die Männer, die für einige Tausend Euro ein Kind anerkennen, leben in der Regel von staatlichen Leistungen. Wenn es um den Kindesunterhalt geht, ist bei ihnen also nichts zu holen, sodass der Staat einspringen muss.
Der Entwurf, an dem das Bundesinnenministerium und das Justizressort beteiligt waren, sieht erstmals eine Strafbarkeit vor. Wer falsche Angaben macht, um eine Zustimmung zur Anerkennung einer Vaterschaft zu erwirken, die Auswirkungen auf den Aufenthaltsstatus von Mutter und Kind haben, muss demnach in Zukunft mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurden von den Ausländerbehörden in den Jahren 2018 bis 2021 insgesamt 1769 Verdachtsfälle bearbeitet und 290 falsche Anerkennungen festgestellt. Das tatsächliche Ausmaß sei vermutlich deutlich größer, hieß es.








