In knapp drei Wochen soll der frisch gewählte Bundestag erstmals zusammentreten. Bis dahin ist noch einiges zu organisieren, und der Plenarsaal muss umgebaut werden.
Neuer Bundestag konstituiert sich am 25. März
Der neugewählte Bundestag wird am 25. März – etwa vier Wochen nach der Bundestagswahl – um 11 Uhr zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Diese Information wurde vom Vorältestenrat des Parlaments in Berlin bestätigt, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete.
Das Übergangsgremium, das aus der noch amtierenden Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) und Vertretern der neu gebildeten Fraktionen besteht, ist verantwortlich für den Zeitpunkt der ersten Sitzung sowie für die Tagesordnung und die Sitzordnung. Es wurde jedoch berichtet, dass das Thema Sitzordnung vertagt wurde.
Nur wenig Zeit für Plenarsaal-Umbau
Gemäß dem Grundgesetz muss der neue Bundestag spätestens am 30. Tag nach der Wahl zusammentreten. Der 25. März ist somit der letzte mögliche Tag. Die Vorbereitungen sind dieses Mal organisatorisch schwieriger und es bleibt wenig Zeit für den Umbau der Stühle im Plenarsaal. Der Grund dafür ist, dass in den nächsten zwei Wochen zunächst der alte Bundestag zu zwei Sondersitzungen einberufen wird (13. und 18. März). Danach bleibt nur noch eine Woche. Der neue Bundestag ist um 103 Sitze kleiner als der alte, mit insgesamt 630 Abgeordneten. Es gibt auch weniger vertretene Parteien.
Alter Bundestag soll Schuldenbremse aufweichen
Die Ursprünge der Sondersitzungen liegen in den Plänen von Union und SPD, die bei ihren Sondierungsverhandlungen eine Lockerung der Schuldenbremse vereinbart hatten, um höhere Verteidigungsausgaben zu ermöglichen. Des Weiteren geht es um das geplante sogenannte Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen, um die Wirtschaft anzukurbeln.
Der alte Bundestag plant, die entsprechenden Grundgesetzänderungen zu beschließen, da Union und SPD im neuen Bundestag aufgrund des Zugewinns von AfD und Linken wahrscheinlich keine notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit mehr erreichen würden.
Was bei der konstituierenden Sitzung passiert
Bei der konstituierenden Sitzung wird dann in geheimer Wahl ein neuer Bundestagspräsident oder eine neue Präsidentin gewählt. Traditionell bekommt die stärkste Fraktion diesen Posten. Zudem werden Vizepräsidenten gewählt – ebenfalls geheim. Präsident und Vizepräsidenten leiten die Bundestagssitzungen und wachen über die Einhaltung der parlamentarischen Ordnung. Sie können Abgeordnete ermahnen, ihnen das Wort entziehen oder sogar von Plenar- und Ausschusssitzungen ausschließen.
Es ist üblich, dass aus jeder Fraktion ein Vizepräsident gewählt wird. Die AfD war seit ihrem Einzug in den Bundestag 2017 jedoch immer erfolglos. Alle ihre Kandidaten wurden abgelehnt. Es wird wahrscheinlich im neuen Bundestag nicht anders sein, auch wenn die AfD darauf besteht, auf die Positionen zu kommen. Union und SPD haben bereits signalisiert, dass sie keine Zustimmung aus ihren Reihen erhalten werden.
Die Geschäftsordnung des Bundestags sieht vor, dass jede Fraktion mindestens einen Vizepräsidenten stellt. Gemäß dem Grundgesetz müssen diese jedoch gewählt werden. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem Beschluss von 2022 darauf hin, dass der Anspruch einer Fraktion bei der Besetzung des Präsidiums unter dem Vorbehalt der Wahl steht.