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Neuer Haftbefehl gegen Münchner Anschlagsfahrer

Die tödliche Auto-Attacke auf eine Demo in München sorgte bundesweit für Entsetzen. Die Bundesanwaltschaft lässt den Täter nun per Hubschrauber nach Karlsruhe einfliegen – und passt die Vorwürfe an.

Die Bundesanwaltschaft ließ den Afghanen nach Karlsruhe einfliegen.
Foto: Uli Deck/dpa

Etwa zwei Monate nach dem tödlichen Anschlag auf eine Demonstration in München wurde der Fahrer dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) vorgeführt. Der Richter in Karlsruhe erließ einen neuen Haftbefehl der Bundesanwaltschaft, wie die Behörde mitteilte. Neben versuchtem Mord und Körperverletzung in 54 Fällen wird ihm nun auch zweifacher Mord vorgeworfen.

Der 24-jährige Afghane fuhr am 13. Februar in München mit einem Auto in eine Gruppe von Demonstranten der Gewerkschaft Verdi. Mindestens 39 Menschen wurden nach ersten Angaben verletzt. Ein zweijähriges Mädchen und seine 37 Jahre alte Mutter starben später im Krankenhaus an den Folgen. In dem neuen Haftbefehl wurden die Tatvorwürfe daher nun um Mord ergänzt.

Ermittler vermuten islamistischen Hintergrund

Einen Tag nach dem Anschlag hatte die Bundesanwaltschaft «wegen der besonderen Bedeutung des Falls» die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München übernommen. Es bestehe der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen sei, so die oberste deutsche Anklagebehörde. Sie sei somit geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen.

Der Verdächtige war anfangs in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim in Untersuchungshaft. Später wurde er in die psychiatrische Abteilung der JVA Straubing verlegt, wo er laut Medienberichten einer psychiatrischen Begutachtung unterzogen werden sollte. Dabei wurde auch die Frage nach seiner Schuldfähigkeit geklärt.

Fahrer gilt als schuldfähig

Schon kurz nach der Tat gab es Spekulationen über eine mögliche psychische Erkrankung des Mannes zum Zeitpunkt der Todesfahrt. Die Generalstaatsanwaltschaft München, die zu Beginn die Ermittlungen leitete, sah jedoch keine Anhaltspunkte dafür – trotz ärztlicher Atteste aus dem Jahr 2017, die unter anderem eine posttraumatische Belastungsstörung bestätigten.

Die Tatsache, dass die Bundesanwaltschaft den Mann per Hubschrauber nach Karlsruhe brachte, um einen neuen Haftbefehl zu erlassen, deutet darauf hin, dass die Ermittler weiterhin von seiner Schuldfähigkeit ausgehen. Diese ist eine Voraussetzung für die Untersuchungshaft. Wäre er schuldunfähig, müsste er wahrscheinlich in einer Psychiatrie untergebracht werden.

dpa