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Neuer Vorstoß für Legalisierung von Abtreibungen

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig – werden in den ersten drei Monaten aber nicht geahndet. Das will eine Gruppe von Abgeordneten aus mehreren Fraktionen nun ändern.

Abgeordnete mehrerer Fraktionen legen Entwurf zur Legalisierung von Abtreibungen vor. (Symbolbild)
Foto: Uwe Anspach/dpa

Abgeordnete aus mehreren Bundestagsfraktionen wollen noch vor der Bundestagswahl eine Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten erreichen. Die geltende Regelung stelle «eine erhebliche Einschränkung der Selbstbestimmung, der persönlichen Integrität und der körperlichen Autonomie Schwangerer dar und kann ihrer körperlichen und seelischen Gesundheit Schaden zufügen», heißt es in dem Gesetzentwurf, der der Deutschen Presse-Agentur in Berlin vorliegt. 

Unterstützerzahl vorerst unklar

«Wir stellen den Antrag zur Neuregelung von Schwangerschaftsabbrüchen, weil wir davon ausgehen, dass er noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann», erklärten die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws und Carmen Wegge von der SPD. Der Bundestag kann noch bis zu seiner derzeit für den 23. Februar geplanten Neuwahl Gesetze beschließen. 

Die Organisatoren konnten am Morgen nicht sagen, wie viele Parlamentarierinnen und Parlamentarier am Ende den fraktionsübergreifenden Vorstoß unterstützen würden. Der Antrag soll im Laufe des Tages eingereicht werden und die Zahl der Unterstützer wird noch steigen.

Straffrei, aber rechtswidrig

Schwangerschaftsabbrüche sind nach wie vor gemäß Paragraf 218 des Strafgesetzbuches ungesetzlich. Tatsächlich ist ein Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen jedoch straffrei, wenn die Frau zuvor eine Beratung in Anspruch nimmt. Ebenso bleibt ein Abbruch ohne Strafe, wenn medizinische Gründe vorliegen oder er aufgrund einer Vergewaltigung erfolgt. Die Abschaffung des Paragrafen wird seit Jahren kontrovers diskutiert.

Nach dem Vorschlag der Abgeordneten soll die Legitimität von Abtreibungen bis zur 12. Woche erhöht werden. Die Beratungspflicht bleibt bestehen, jedoch ohne die aktuelle Wartezeit von drei Tagen zwischen Beratung und Abtreibung. Wenn eine Abtreibung ohne Beratungsbescheinigung erfolgt, soll nur noch der Arzt oder die Ärztin strafrechtlich verfolgt werden. Die Frau würde straffrei bleiben.

Es ist geplant, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Abtreibungen übernehmen. Außerdem soll die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen nicht mehr im Strafgesetzbuch, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz erfolgen, das die Beratungsvorgaben regelt.

Abgeordnete kritisieren Widersprüche

Im Entwurf wird darauf hingewiesen, dass die derzeitige Regelung Widersprüche enthält. Obwohl es ein gesetzliches Verfahren gibt, könnten Abtreibungen selbst bei Einhaltung aller Vorgaben nicht rechtmäßig durchgeführt werden, was medizinisches Personal abschreckt. Die Kombination aus der aktuellen 12-Wochen-Frist, Beratungspflicht und dreitägiger Wartefrist erschwert es Schwangeren, die sich kurz vor Ablauf der Frist für einen Abbruch entscheiden. Dies betrifft auch Schwangere in Regionen, in denen es schwierig ist, einen Arzt oder eine Ärztin zu finden, die den Eingriff durchführen. Ein weiteres Problem ist die fehlende Kostenübernahme durch die Krankenversicherung.

Im Frühjahr hatte eine Expertenkommission der Bundesregierung unter anderem vorgeschlagen, dass Schwangerschaftsabbrüche in den ersten zwölf Wochen generell erlaubt sein sollten.

Die Abgeordneten bringen neben dem Gesetzentwurf auch einen Antrag in den Bundestag ein. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, mehr Möglichkeiten für Krankenkassen zur Kostenübernahme für Verhütungsmittel zu schaffen und mehr Forschungsmittel für Verhütungsmittel speziell für Männer bereitzustellen. Zudem sollen Schwangerschaftsabbrüche besser in die medizinische Aus- und Weiterbildung integriert und verbindlicher Bestandteil der Ausbildung werden.

dpa