Bußgeld bei Nachlässigkeit, neue Meldepflichten und Mindeststandards – was Betreiber kritischer Infrastruktur jetzt erwartet. Und warum das notwendig ist.
Neues Gesetz soll kritische Infrastruktur besser schützen
Strenge Vorgaben für Energieunternehmen, Flughäfen und andere große Infrastruktur-Einrichtungen sollen Deutschland künftig besser vor Sabotage, Terroranschlägen und den Folgen von Naturkatastrophen schützen. Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch einen Entwurf für ein «Kritis-Dachgesetz» beschließen. Dieser sieht einheitliche Regeln zum Schutz der sogenannten kritischen Infrastruktur vor.
Die Betreiber kritischer Anlagen sind demnach unter anderem verpflichtet «einen angemessenen physischen Schutz von Liegenschaften und kritischen Anlagen zu gewährleisten». Außerdem müssen sie Vorfälle abwehren und deren negative Auswirkungen begrenzen. Wie diese Auswirkungen im konkreten Fall aussehen können, hat etwa der großflächige Stromausfall im Süden Berlins nach einem Brandanschlag diese Woche gezeigt.
«Mit dem Kritis-Dachgesetz machen wir Deutschland widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe», sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Mit einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und einem Störungsmonitoring würden die Abwehrfähigkeit und Resilienz der Einrichtungen der kritischen Infrastruktur erhöht.
Wer Vorgaben ignoriert, muss Bußgeld zahlen
Wenn sich Betreiber nicht an die Vorgaben des neuen Gesetzes halten, müssen sie mit Bußgeldern rechnen. Der Gesetzentwurf schreibt ihnen unter anderem eine Registrierung sowie die Erarbeitung von Plänen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit vor. Auch sollen die Betreiber verpflichtet werden, Störfälle zu melden.
Es gab bereits während der Ampel-Regierung einen Kabinettsbeschluss zu dem Gesetzesvorhaben. Nach dem Scheitern der Koalition von SPD, Grünen und FDP fehlte jedoch im Bundestag die Mehrheit dafür.
Gemäß dem Gesetz gehören zehn Sektoren zur kritischen Infrastruktur (Kritis): Energie, Transport und Verkehr, Finanzwesen, Sozialversicherung, Gesundheit, Ernährung, Wasser, Siedlungsabfallentsorgung, Informationstechnik und Telekommunikation sowie Weltraum. Das neue Gesetz sieht erstmals sektorübergreifende Vorgaben vor, um die Resilienz dieser Infrastrukturen zu stärken.
Nur große Einrichtungen betroffen
Die kritische Infrastruktur umfasst Einrichtungen, die für die Gesamtversorgung in Deutschland entscheidend sind und über 500.000 Menschen versorgen. Es werden auch wechselseitige Abhängigkeiten beachtet – beispielsweise sind Transportwege für die Nahrungsmittelversorgung unverzichtbar.
Das Kritis-Dachgesetz und die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie, die darauf abzielt, wichtige Einrichtungen vor Cyberangriffen zu schützen, werden von Experten als zwei entscheidende Elemente einer Gesamtstrategie angesehen, um Deutschland widerstandsfähiger zu machen. Der Entwurf zur Umsetzung von NIS-2 in deutsches Recht, der bereits vom Kabinett verabschiedet wurde, wird am Donnerstag erstmals im Bundestag diskutiert.