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Neues Heizungsgesetz: Was das für Mieter und Eigentümer heißt

Das neue Heizungsgesetz bringt weitreichende Änderungen für Mieter und Eigentümer. Während die Installation von Öl- und Gasheizungen weiterhin erlaubt bleibt, müssen zukünftige Heizungen schrittweise mit einem Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Experten warnen jedoch vor der b…

Neues Heizungsgesetz: Auswirkungen auf Mieter und Eigentümer

Das Heizungsgesetz der Ampel-Regierung wird abgeschafft, was Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) als wichtig erachtet. Doch welche konkreten Folgen hat die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, auf die sich CDU/CSU und SPD geeinigt haben?

Fest steht, dass Immobilienbesitzer weiterhin Öl- und Gasheizungen in ihren Wohnhäusern installieren dürfen. Die allgemeine Verpflichtung, dass jede neu installierte Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss, entfällt.

Ab Januar 2029 müssen jedoch neue Gas- und Ölheizungen mit einem steigenden Anteil an klimafreundlichen Kraftstoffen betrieben werden. Hierzu zählen Biomethan oder synthetische Kraftstoffe, die aus verschiedenen Rohstoffen hergestellt werden können. Auf den Anteil dieser klimafreundlichen Kraftstoffe wird kein CO2-Preis erhoben, der auf fossile Brennstoffe angewendet wird, um einen Anreiz für den Umstieg zu schaffen.

Definition grüner Brennstoffe

Die Koalition betrachtet insbesondere Biomethan als grünen Brennstoff, das beispielsweise in Biogasanlagen aus Raps, Gülle, Stroh und anderen Materialien gewonnen wird, aber auch in Mooren entsteht. Zudem werden synthetisch erzeugtes Methan und verschiedene Wasserstoffarten erwähnt. Bioheizöl wird im Öko-Landbau aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl produziert.

Die Verfügbarkeit dieser Ressourcen bleibt jedoch fraglich. „Bislang gibt es nicht genug Wasserstoff und Biomethan“, äußerte Ingbert Liebig, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU).

Verbrauchsprognosen und Ausbaupotenzial

Im Jahr 2024 betrug der Erdgasverbrauch für Raumwärme und Warmwasser in deutschen Haushalten etwa 245 Terawattstunden (TWh), so Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). „Durch die künftig verstärkte Nutzung von Wärmepumpen und anderen Wärmequellen wird dieser Verbrauch perspektivisch sinken.“

Im Vergleich dazu ist die gegenwärtige Biomethan-Nutzung von rund zehn TWh gering, jedoch besteht Ausbaupotenzial. „Studien zeigen, dass bis zum Jahr 2030 zwischen 50 und 100 TWh Biomethan bereitgestellt werden könnten“, so Andreae. Die tatsächliche Verfügbarkeit hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Konkurrenznutzung dieser Stoffe in Industrie und Verkehr.

Technische Anforderungen an die Umrüstung

Ob eine Umrüstung erforderlich ist, hängt von der Art des verwendeten Gases ab. „Biomethan kann technisch problemlos wie Erdgas eingesetzt und über die bestehenden Netze transportiert werden“, erklärt der BDEW. Biomethan fließt bereits heute durch viele Gasleitungen.

Bei Wasserstoff hingegen sind Anpassungen notwendig. „Wasserstoff hat grundlegend andere brenntechnische Eigenschaften. Eine Beimischung zum Erdgas ist zwar technisch möglich, jedoch nur in begrenztem Umfang von etwa zehn bis maximal 20 Prozent. Bei höheren Anteilen müssen die Leitungen langfristig angepasst werden“, so die Experten.

Folgen für das Klima und die Verbraucher

Die Auswirkungen auf das Klima bleiben ungewiss. In einem Begleitpapier von Union und SPD wird darauf vertraut, dass die Bürger die für sie passende Heizungsart wählen. „Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss jedoch schrittweise den Anteil an grünem Öl oder Gas erhöhen und somit zum Klimaschutz beitragen.“

Wird eine Gas- oder Ölheizung nach Inkrafttreten des Gesetzes ausgetauscht, muss die neue Heizung zu einem wachsenden Anteil mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden. Dieser Anteil soll 2029 bei mindestens zehn Prozent liegen und bis 2040 in mehreren Schritten steigen – die genaue Höhe ist jedoch noch unklar. Zudem müssen Energieversorger ab 2028 einen Anteil klimafreundlicher Gase und Heizöle liefern, der bis zu einem Prozent betragen kann.

Reaktionen von Umweltverbänden und Experten

Umweltverbände zeigen sich skeptisch. Der Bund für Umwelt und Naturschutz äußerte, dass „grüne Gase“ nicht in ausreichenden Mengen verfügbar seien und in anderen Sektoren wie der Industrie dringender benötigt würden. „Es ist unverantwortlich, diese fossile Mogelpackung als Klimaschutz zu verkaufen.“

Sibylle Braungardt vom Freiburger Öko-Institut weist darauf hin, dass mit der bisherigen 65-Prozent-Vorgabe in den Jahren 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden könnten, allein 10 Millionen Tonnen im Jahr 2030. Die geplante Versorger-Quote soll hingegen nur etwa zwei Millionen Tonnen einsparen.

Auswirkungen auf Mieter

Die Auswirkungen auf Mieter sind noch unklar, jedoch könnten höhere Kosten entstehen. Gas und Öl mit Bioanteil sind teurer. Nach Angaben der Fraktionen verursacht Biogas für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden derzeit Mehrkosten von bis zu 16 Euro pro Monat. Bioöl kostet bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3000 Litern monatlich 23 Euro mehr.

„Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und sollten effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller in der Regel nichts verloren und könnten für Haushalte zur Kostenfalle werden“, erklärte Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

Der VKU betonte ebenfalls, dass es derzeit unklar sei, wie der Hochlauf grüner Gase, insbesondere Biomethan, für eine Beimischung ins Gasnetz signifikant gesteigert werden könne, ohne zusätzliche Kosten für Eigentümer und Mieter zu verursachen.

Förderung für Wärmepumpen bleibt bestehen

Die Förderung für Wärmepumpen bleibt bis auf Weiteres erhalten. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt“, heißt es im Eckpunktepapier. Unklar bleibt jedoch, wie viel Geld künftig für Einzelne zur Verfügung steht und ob die Förderbedingungen angepasst werden. Die genaue Ausgestaltung wird im Sommer erwartet, so SPD-Fraktionschef Matthias Miersch.

Die Fraktionen verweisen zudem auf eine EU-Richtlinie, die ab 2030 strenge Klimaschutzvorgaben für alle Neubauten vorsieht. „Die Wärmeversorgung muss dann vollständig aus erneuerbaren oder CO2-armen Quellen stammen. Das bedeutet in der Praxis, dass Bauherren die Wahl zwischen einer Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse haben“, wird in einem Papier der Fraktionen ausgeführt. Die derzeitige Wahlfreiheit könnte somit nur für einen begrenzten Zeitraum gelten.

Bildquelle: Norbert Nagel via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Ronny Winkler