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Neue Regeln im Straßenverkehr: Mehr Flexibilität für Kommunen

Kommunen können nun einfacher Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen einrichten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Strengere Vorgaben für Laster sollen Auffahrunfälle verhindern.

Etwa an Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen und Fußgängerüberwegen wird es für Kommunen leichter, Tempo 30 anzuordnen. (Archivbild)
Foto: Andreas Arnold/dpa

Ab sofort haben Kommunen mehr Spielraum, um Busspuren, Fahrradwege und Tempo-30-Zonen einzurichten. Die Vorgaben dafür werden durch Neuregelungen im Straßenverkehrsrecht gelockert, die an diesem Freitag in Kraft treten. Entsprechende Änderungen der Straßenverkehrsordnung wurden im Juli vom Bundesrat gebilligt und am folgenden Tag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Zum Schutz vor Auffahrunfällen gelten künftig auch strengere Vorgaben für Lastwagen.

Eine Sprecherin des Bundesverkehrsministeriums teilte mit, Länder und Kommunen könnten künftig flexibler auf besondere Anforderungen vor Ort reagieren. «Ein flächendeckendes Tempo 30 wird es nicht geben», betonte sie. Die Regelungen im Einzelnen: 

Tempo 30

Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie können etwa im unmittelbaren Umfeld von Kitas, Schulen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern eingerichtet werden. Die Möglichkeiten werden nun ausgeweitet auf das Umfeld von Spielplätzen und Zebrastreifen und auf «hochfrequentierte Schulwege» – also nicht nur direkt vor Schulen, sondern auch auf dem Weg dahin darf der Verkehr auf Tempo 30 abgebremst werden. Zwei Tempo-30-Zonen sollen künftig auch leichter verbunden werden dürfen (sogenannter Lückenschluss). Bisher durften sie maximal 300 Meter auseinander liegen, künftig können es bis zu 500 Meter sein. 

Sonderspuren 

Sonderfahrstreifen oder extra Ampelschaltungen für Linienbusse werden leichter möglich – ebenso das Bereitstellen «angemessener Flächen» für rollende und abgestellte Fahrräder sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger. Ämter sollen auch Fahrstreifen zum Erproben klimafreundlicher Mobilität einrichten können – etwa für E-Autos, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Wagen, in denen mehrere Insassen sitzen. Das soll auch der Sicherheit dienen, wenn mit solchen Spuren unterschiedliche Geschwindigkeiten beim Anfahren gebündelt werden.

Parken

Zonen mit Parkausweisen für Autobesitzer aus dem Viertel seien ein «wirksames Instrument zur Aussteuerung der Parkbelastung in städtischen Quartieren». Künftig sollen sie nicht nur als Reaktion auf erheblichen «Parkdruck» möglich sein – sondern schon für verkehrsplanerische und städtebauliche Erwägungen geöffnet werden, um solchen Parkdruck gar nicht eintreten zu lassen. 

Ladezonen

Für gesonderte Parkflächen zum Be- und Entladen für private und gewerbliche Zwecke kommt ein neues, einheitliches Verkehrszeichen mit der Bezeichnung «Ladebereich». Das Halten und Parken an solchen Stellen ist nur zum Be- und Entladen erlaubt. Das soll den Parksuchverkehr und das Halten und Parken in zweiter Reihe eindämmen, das oft den Verkehr stocken lässt und zu Unfällen führt. Die neuen blauen Schilder sollen Ladezonen jeweils mit zeitlicher Beschränkung kennzeichnen, der Bereich soll auch auf der Straße markiert werden können. 

Sicherheit

Ab sofort ist es für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen verboten, Notbremsassistenten bei Geschwindigkeiten über 30 Kilometern pro Stunde auszuschalten. Die Begründung lautet, dass es auf Autobahnen häufig zu schweren Unfällen kommen kann, wenn Lastwagen am Ende eines Staus auf andere Fahrzeuge auffahren. Diese Systeme warnen vor möglichen Kollisionen und reduzieren automatisch die Geschwindigkeit.

dpa