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New Mexico: US-Gericht belegt Facebook-Mutter mit beispiellosem Bußgeld in Milliardenhöhe

Exakt 25 Milliarden Dollar – umgerechnet rund 22,25 Milliarden Euro – soll der Technologiekonzern Meta nach einer Gerichtsentscheidung im US-Bundesstaat New Mexico zahlen.

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Warum Meta eine Rekordstrafe zahlen soll
Julio Lopez auf Pexels

Exakt 25 Milliarden Dollar – umgerechnet rund 22,25 Milliarden Euro – soll der Technologiekonzern Meta nach einer Gerichtsentscheidung im US-Bundesstaat New Mexico zahlen. Richter Francis Mathew hatte den rechnerischen Strafbetrag für Millionen einzelne Verstöße zunächst sogar auf knapp 219,5 Milliarden Dollar beziffert, die Summe im selben Schritt jedoch auf die Rekordmarke von 25 Milliarden Dollar gedeckelt. Pro festgestellter Zuwiderhandlung stand ein gesetzlicher Rahmen von bis zu 5.000 Dollar im Raum.

Juristische Abrechnung wegen irreführender Nutzerversprechen

Grundlage des Urteils ist nicht der Datenabfluss an sich, sondern die systematische Täuschung der Öffentlichkeit über den tatsächlichen Schutz privater Angaben. Wie Richter Mathew in seiner Begründung festhielt, sicherte das Online-Netzwerk den Anwendern vertraglich eine Souveränität über persönliche Daten zu, die faktisch nicht existierte. Für den Konzern bedeutet der Spruch die höchste finanzielle Sanktion seiner Unternehmensgeschichte.

Der demokratische Generalstaatsanwalt von New Mexico, Raúl Torrez, hatte das Verfahren vor fünf Jahren initiiert. Nach seiner Darstellung wurden Verbraucher weltweit gezielt darüber im Unklaren gelassen, wie wenig Einfluss sie tatsächlich auf geteilte Inhalte ausüben können. Das Urteil zieht weitreichende finanzielle Klauseln nach sich:

  • Verzugszinsen von 15 Prozent: Solange die geforderte Summe aussteht, fallen kontinuierlich hohe Zinslasten an, was langwierige Rechtsmittel verteuert.
  • Zweckbindung für Schulen: Die Verfassung von New Mexico schreibt vor, dass Einnahmen aus Verbraucherschutzstrafen direkt staatlichen Bildungseinrichtungen und deren Renovierung zugutekommen.
  • Kapitalmaßnahme: Zur Finanzierung ist die Ausgabe einer neuen Aktiengattung ohne Stimmrechte vorgesehen.

Ursprung im Datenskandal um Cambridge Analytica

Die Wurzeln der juristischen Auseinandersetzung reichen bis in das Jahr 2018 zurück. Seinerzeit erlangte das Beratungsunternehmen Cambridge Analytica unberechtigten Zugriff auf bis zu 87 Millionen Profile, um daraus detaillierte Datensätze für politische Wählerkampagnen zu formen. Unter den geschädigten Kontoinhabern befanden sich Hunderttausende Bürger aus New Mexico. Dieses Ereignis erschütterte das Vertrauen der weltweiten Nutzerschaft in digitale Netzwerke nachhaltig.

Meta selbst stemmt sich gegen das Urteil. Die juristischen Vertreter des Konzerns hatten für eine Begrenzung der Strafe auf maximal 3,4 Milliarden Dollar plädiert, da die Vorgänge bereits acht Jahre zurücklägen und Sicherheitsmechanismen modernisiert worden seien. Das Unternehmen zeigte sich zuversichtlich, den Richterspruch in zweiter Instanz zu kippen, und warnte davor, dass die Vorgaben der Justizbehörden ein Fortführen der Geschäftsaktivitäten in New Mexico praktisch verunmöglichten.

Wirtschaftliche Folgen und weitere Risiken

Für die Aktionäre des Konzerns, der neben Facebook auch Instagram und WhatsApp führt, scheinen die juristischen Risiken weitgehend kalkulierbar zu bleiben. Selbst bei voller Fälligkeit entspricht das Bußgeld lediglich 1,4 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung. Trotz gebildeter Rückstellungen für Rechtskosten in Höhe von fast zehn Milliarden Dollar wies Meta zeitgleich zum Urteilsspruch einen erneuten Rekordumsatz aus.

Kostspielige Rechtsstreitigkeiten seien für den Konzern längst zu einem spürbaren Bilanzfaktor geworden, erklärte Meta-Finanzchefin Susan Li gegenüber Medienvertretern. Zusätzliche Verfahren in den USA, insbesondere mit Bezug auf den Jugendschutz, könnten das operative Ergebnis künftig weiter belasten.


Quellen: tagesschau, Tagesspiegel

Bildquelle: Julio Lopez auf Pexels

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

TS