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Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich flüchtet vor Haftantritt

Marla-Svenja Liebich hat ihre Haftstrafe nicht angetreten und wird nun von der Polizei gesucht.

Behörden warteten vergeblich auf Rechtsextremistin Liebich.
Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz nicht angetreten, nach ihr wird nun gefahndet. «Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr zum Haftantritt geladen», sagte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota am späten Abend der Deutschen Presse-Agentur. Sie habe sich allerdings nicht gestellt. Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl. Zu Details der Fahndungsmaßnahmen wollte Cernota «aus operativtaktischen Gründen» keine Angaben machen. 

Liebich hatte Haftantritt selbst angekündigt

Liebich wurde im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt – damals noch als Sven Liebich. Über die Plattform X hatte Liebich angekündigt, die Haft am Freitagabend um 22 Uhr anzutreten. Zuvor wollte er für Interviews zur Verfügung stehen.

Am Abend vor der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz hatten sich neben Journalisten auch Demonstranten versammelt. Laut Polizei waren mindestens 60 Personen anwesend. Die Versammlung wurde von der Splitterpartei Freie Sachsen angemeldet.

Kundgebung vor Gefängnis – Audiodatei abgespielt 

Während der Kundgebung wurde nach Angaben der Beamten auch eine Audiodatei vorgespielt. Ein Sprecher gab an, sie stamme «mutmaßlich von der Person, die heute hier die Haft antreten wollte». Diese habe mitgeteilt, dass sie sich «unpässlich fühlt, in ein Drittland abgesetzt hat», sagte der Polizeisprecher. Daraufhin seien sowohl die Versammlung als auch der Polizeieinsatz beendet worden. 

In einem Post auf der Plattform X, der unter dem Namen Liebichs abgesetzt wurde, hieß es am Abend: «Das Kunststück eines Zaubertricks: Alle Augen werden auf die Kulisse gelenkt, während das Objekt im Schatten verschwindet.  Niemand wusste von meinem Entschluss – kein Anwalt, keine Familie. Was folgt? Ein internationaler Haftbefehl.» 

Fall sorgt für Diskussion im Bundestag

Der Fall Liebich hatte die Diskussion über das neue Selbstbestimmungsgesetz zuletzt wieder entfacht. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz abgelöst hat, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich einen Missbrauch der neuen Regelungen vor und forderte Änderungen am Gesetz. «Der Geschlechterwechsel scheint hier eindeutig ein Missbrauchstatbestand zu sein», sagte er dem Nachrichtenportal «ZDFheute.de».

dpa