Eine gut integrierte jesidische Familie aus Brandenburg wird in den Irak abgeschoben. Viele Menschen setzen sich für die Kinder ein. Doch ein Gericht entscheidet anders.
Gericht: Keine Rückkehr für abgeschobene jesidische Familie
Nach einer Gerichtsentscheidung hat die jesidische Familie, die in den Irak abgeschoben wurde, keine Möglichkeit zur Rückkehr nach Deutschland. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren entschieden, dass Deutschland nicht verpflichtet ist, sie zurückzuholen. Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass der Beschluss unanfechtbar sei.
Die Familie mit vier minderjährigen Kindern hatte mehrere Jahre in Lychen in der Uckermark gelebt. Am 22. Juli wurde sie in den Irak abgeschoben. Obwohl das Verwaltungsgericht Potsdam an diesem Tag die Ausreisepflicht der Familie aufhob, lief die Abschiebung bereits. Der Fall sorgte über Brandenburg hinaus für Schlagzeilen.
Das Gericht ist anderer Meinung als die Familie und hält die Abschiebung nicht für rechtswidrig. Laut einer Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) im März 2023 war sie ausreisepflichtig, so die Potsdamer Richter.
Vergeblich gegen Ablehnung geklagt
Die Familie hatte zwei Jahre lang vergeblich versucht, vor Gericht gegen die Ablehnung ihres Asylantrags vorzugehen. Ende Juli wies das Potsdamer Verwaltungsgericht ihre Klage gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unbegründet ab.
Das Verwaltungsgericht geht dabei nicht davon aus, dass die Kläger eine «individuelle Verfolgung» erlitten haben. Außerdem sah es keine beachtliche individuelle Bedrohung wie Verfolgung durch die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) und auch keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine aktuelle Gruppenverfolgung von Jesiden. Der Bundestag hatte 2023 Verbrechen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) im Jahr 2014 an der religiösen Minderheit als Völkermord anerkannt.
Forderungen nach Rückholung
Das Gericht hat weiterhin die Auffassung, dass den Antragstellern keine Schutzrechte zukommen, wurde nun mitgeteilt. Es spielte keine Rolle mehr, dass die Richter am Tag der Abschiebung die Ausreisepflicht der Familie aufgehoben hatten wegen eines Eilantrags, so der Sprecher. Denn zu diesem Zeitpunkt befand sich die Familie bereits im Irak und die Abschiebung wurde durchgeführt.
Politiker der SPD, Grünen und der Linken forderten die Rückholung der Familie, die sich im Irak bei Verwandten befindet. Pro Asyl bezeichnet die Abschiebepolitik Deutschlands als unmenschlich und fordert einen Abschiebestopp für Jesidinnen und Jesiden aus dem Irak.
Schulklasse überreicht Petition
Auch eine Schulklasse kämpft für die Rückholung Familie. Zwei Schüler und eine Schülerin der sechsten Klasse überreichten heute Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke eine Petition und einen Protestbrief. «Die Zukunft der Familie liegt in ihrer Hand. Handeln Sie und holen Sie die Familie zurück – jetzt!», heißt es in dem Brief an Innenminister René Wilke (parteilos), den die 13-jährige Leonie vorlas. Rund 35.000 Menschen haben die Petition auf der Plattform Change.org inzwischen unterschrieben.
Der Innenminister Wilke (parteilos) hatte angekündigt, dass er die Familie in Absprache mit dem Bund schnellstmöglich zurückholen möchte. Allerdings ist eine entsprechende rechtliche Grundlage erforderlich. Bisher sah das Innenministerium keine Option für eine Rückführung. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hatte eine kritische Prüfung des Falls angekündigt, betonte jedoch, dass das Gerichtsurteil akzeptiert werden müsse.