Die Länder sollen als «zweite starke Verteidigungslinie» im Kampf gegen die Feinde der Demokratie fungieren, fordert Niedersachsens Justizministerin. Damit gingen die Pläne weiter als die des Bundes.
Niedersachsen und NRW wollen Verfassungsgericht stärken

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts über die Pläne des Bundes hinaus schützen. Mit einer Bundesratsinitiative sollten die Länder «als weiteres Bollwerk gegen autoritäre Kräfte» mit ins Boot geholt werden, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), die derzeit den Vorsitz der Justizministerkonferenz innehat. «Damit schaffen wir eine zweite starke Verteidigungslinie im Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie.»
Die Initiative sieht vor, dass zukünftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von der Zustimmung des Bundesrats abhängig sind und dies im Grundgesetz festgeschrieben wird. Das Ziel sei es, damit «einen wirksamen Schutzwall um das Bundesverfassungsgericht als Garanten unseres Rechtsstaats zu errichten», sagte Wahlmann.
Die Staatskanzlei in Hannover bezeichnete das Vorhaben als eine Ergänzung der Reformpläne des Bundes. Am Beispiel Polens habe sich gezeigt, wie schnell ein Verfassungsgericht außer Funktion gesetzt werden könne, wenn eine populistische Mehrheit im Parlament Zugriff auf das Verfahrensrecht bekomme. So etwas müsse für Deutschland verhindert werden.
Ampel und Union wollen Reform noch vor der Wahl
Mit dem Erstarken der AfD wurde eine Diskussion darüber ausgelöst, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besser vor politischem Einfluss geschützt werden kann. SPD, Grüne, FDP und die Union im Bundestag planen daher, noch vor der Bundestagswahl wichtige Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz zu verankern. Dazu gehören die zwölfjährige Amtszeit der Richter, der Ausschluss einer Wiederwahl und die Festlegung einer Altersgrenze von 68 Jahren für die Richter.
Bisher können Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit vorgenommen werden. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist jedoch immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich.








