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Rechtliche Auseinandersetzungen um Zurückweisungen an deutschen Grenzen

Klagen gegen Einreiseverweigerung von Asylsuchenden in Aachen, Karlsruhe und München beschäftigen die deutschen Gerichte.

Die verschärften Zurückweisungen an den deutschen Grenzen führen auch zu Klagen. (Archivbild)
Foto: Patrick Pleul/dpa

Das Bundesinnenministerium gab bekannt, dass es derzeit mindestens drei Klagen gegen die Zurückweisung von Asylsuchenden an deutschen Grenzen gibt.

Gerichte in Aachen, Karlsruhe und München involviert 

Nach Angaben des Verwaltungsgerichts in Aachen hat ein Türke geklagt, der aus Belgien eingereist ist und am Hauptbahnhof in Aachen kontrolliert wurde. Die Bundespolizei hat ihn an die belgische Grenze zurückgebracht. Der Mann hält sich jetzt hier auf und hat eine Adresse in Deutschland. Es muss jedoch noch geklärt werden, ob das Aachener Gericht überhaupt örtlich zuständig ist.

Das Verwaltungsgericht in Karlsruhe beschäftigt sich mit der Klage eines Algeriers in einem Eilverfahren und dem dazugehörigen Hauptsacheverfahren. Die Bundespolizei hat ihre ursprüngliche Einreiseverweigerung aufgehoben, da der Mann bereits eingereist ist und in einer Aufnahmeeinrichtung in Heidelberg lebt. Daher könnte das Eilverfahren weitgehend erledigt sein. Das Hauptsacheverfahren soll jedoch weiterhin stattfinden.

Beim Verwaltungsgericht in München liegen ebenfalls eine Klage und ein Eilverfahren einer Ukrainerin, die über Österreich nach Deutschland einreisen wollte und möglicherweise zurückgewiesen wurde. Auch in diesem Fall hat die Bundespolizei ihre Einreiseverweigerung aufgehoben. Was das für die Klagen heißt, ist noch unklar. Die Bundespolizeidirektion München teilte mit, man gebe dazu «aufgrund des Schutzes personenbezogener Daten keine Auskunft». 

Entscheidung in Berlin hatte Aufsehen erregt

Anfang Juni sorgte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin in einer Eilentscheidung für Aufsehen. Das Gericht stellte fest, dass die Zurückweisung von drei Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Ohne Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig ist, dürfen sie nicht abgewiesen werden, hieß es.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach der Entscheidung von einem «Einzelfallurteil» gesprochen. Sein Ministerium erklärte, die Zurückweisungen von Asylsuchenden an den Landgrenzen würden fortgesetzt.

dpa