Das Bundesinnenministerium erlaubt bis Juli Ausnahmen für Papierfotos in Bürgerämtern aufgrund technischer Schwierigkeiten.
Digitales Lichtbild für Ausweise ab Mai in Deutschland eingeführt
Zum 1. Mai wird in Deutschland das digitale Lichtbild für Ausweise eingeführt, allerdings soll es zu Beginn noch Ausnahmen geben. Wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Anfrage mitteilte, hat das Ministerium den Kommunen am Montag über die Länder mitgeteilt, dass übergangsweise bis zum 31. Juli weiterhin Papierfotos in Ausnahmefällen akzeptiert werden dürfen. Hintergrund sind unter anderem Verzögerungen bei der technischen Ausstattung in einigen Bürgerämtern. Über die Ausnahmeregelung hatte zuerst «Bild» berichtet.
Ab Mai sollten nur noch digitale Fotos von der Passbehörde akzeptiert werden, die entweder direkt in der Behörde gemacht wurden oder über einen festgelegten sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio dorthin gesendet wurden. Bei elektronisch übermittelten digitalen Fotos überprüft die Passbehörde auch gleichzeitig, ob das übertragene Bild den Anforderungen an biometrische Fotos entspricht. Die neuen Richtlinien sollen Fälschungen und Manipulationen vorbeugen.
Digitalfoto-Vorgabe wurde 2020 beschlossen
Das «Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen» hatte Bundestag und Bundesrat im Herbst 2020 passiert. Die meisten Vorgaben aus der Reform traten am 12. Dezember 2020 in Kraft, die durch eine EU-Richtlinie vorgegebene Speicherpflicht für zwei Fingerabdrücke im Chip des Ausweisdokuments am 2. August 2021.
Die Frist für die Regelung zur elektronischen Fotoübermittlung wurde aufgrund der erforderlichen organisatorischen und technischen Schritte verlängert. Allerdings scheint auch diese nicht auszureichen.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums gilt als Ausnahmefall bis zum 31. Juli, wenn ein Bürger im April ein Foto von sich machen lässt, aber erst im Mai den Termin zur Beantragung des Ausweises hat. Selbst wenn die örtliche Behörde noch nicht über die erforderliche Technik zum Erstellen eigener Lichtbilder oder zur Erfassung digitaler Bilder von Fotodienstleistern verfügt, könnte ein Foto auf Papier akzeptiert werden.
In Ausnahmefällen ohne Gebühr
Wenn jemand ein Papierfoto vorlegt, das den biometrischen Anforderungen entspricht, und die Kommune bereits über ein Gerät verfügt, um vor Ort ein digitales Foto zu machen, muss die Kommune laut Innenministerium in solchen Ausnahmefällen auf die Erhebung der Lichtbildgebühr in Höhe von sechs Euro verzichten.
Die Kommunen müssen ihre Bürgerbüros gemäß Gesetz für die Annahme digitaler Fotos ausstatten, aber sie sind nicht verpflichtet, ein Gerät zur Erstellung von ausweistauglichen Fotos vor Ort bereitzuhalten. Es wird berichtet, dass einige Bürgerbüros in kleineren Kommunen auch aufgrund von Fotogeschäften in der Gemeinde darauf verzichten.