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Oberstes Gericht von Colorado streicht Trump von Wahlzettel

Donald Trump will bei der US-Präsidentenwahl 2024 erneut antreten. Doch wird sein Name auf den Wahlzetteln stehen? Kläger in verschiedenen US-Bundesstaaten versuchen dies zu verhindern.

Anhänger des ehemaligen US-Präsidenten Donald Trump hatten am 6. Januar 2021 den Parlamentssitz in Washington gestürmt.
Foto: Charlie Neibergall/AP/dpa

Nach Ansicht des Obersten Gerichts von Colorado sollte der ehemalige US-Präsident Donald Trump von der Präsidentschaftswahl im Bundesstaat ausgeschlossen werden. Das Gericht verkündete seine spektakuläre Entscheidung, die voraussichtlich von Trump angefochten wird. Es ist wahrscheinlich, dass diese Frage letztendlich vor dem Obersten Gericht des Landes, dem Supreme Court, geklärt werden muss.

Hintergrund ist, dass diverse Kläger in verschiedenen US-Bundesstaaten versuchen, Trumps Namen von Wahlzetteln für die Präsidentenwahl 2024 zu streichen. Der 77-Jährige will für die Republikaner noch einmal ins Weiße Haus einziehen. Seine Gegner argumentieren mit einem Verfassungszusatz, wonach Personen von Wahlen ausgeschlossen sind, die einen «Aufstand» gegen die Verfassung angezettelt haben.

Sturm auf das US-Kapitol

Am 6. Januar 2021 haben Anhänger von Trump den Parlamentssitz in Washington gestürmt. Der Kongress war dort versammelt, um den Sieg des Demokraten Joe Biden bei der Präsidentenwahl offiziell zu bestätigen. Trump hatte seine Anhänger zuvor in einer Rede aufgehetzt. Aufgrund der Ausschreitungen kamen damals fünf Menschen ums Leben.

Das Gericht in Colorado hat kürzlich entschieden, dass Trumps Name nicht auf den Wahlzetteln für die Vorwahlen in diesem Bundesstaat erscheinen darf und dass er daher vom Amt des Präsidenten ausgeschlossen ist. Dennoch hat das Gericht seine Entscheidung bis kurz vor dem Druck der Wahlzettel Anfang Januar oder bis zur möglichen Klärung durch den Supreme Court aufgeschoben.

Kläger in anderen Staaten gescheitert

In Bundesstaaten wie Michigan und Minnesota waren die Kläger gegen Trump bereits gescheitert – auch in Colorado konnte der Republikaner zunächst vor einem unteren Gericht einen Sieg verbuchen. Jedoch schrieb die Richterin schon damals: «Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass Trump mit der konkreten Absicht gehandelt hat, politische Gewalt anzustacheln und sie gegen das Kapitol zu richten, um die Bestätigung des Wahlergebnisses zu stören.»

Die Richterin kam jedoch zu dem Ergebnis, dass die Klausel in der Verfassung ausdrücklich nicht auf das Amt des Präsidenten Bezug nimmt – und daher darf Trump in Colorado auf dem Wahlzettel für die Vorwahlen der Republikaner bleiben. Das Oberste Gericht dort hatte jedoch eine andere Meinung.

dpa