Mobiles Menü schließen
Startseite Schlagzeilen

Paare wählen mehrheitlich Steuerklassen 3 und 5

Rund 39 Prozent der Ehepaare und Lebenspartner waren im Jahr 2020 in den Steuerklassen 3 und 5 eingruppiert. Die beliebte Kombination soll es ab 2030 allerdings nicht mehr geben.

Ab 2030 sollen sich die Steuerklassen für Ehepaare und Lebenspartner ändern.  (Symbolbild)
Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Ehepaare und Lebenspartner bevorzugen weiterhin hauptsächlich die Steuerklassenkombination 3 und 5. Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden entschieden sich im Veranlagungsjahr 2020 insgesamt etwa 5,3 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige mit ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wovon knapp 2,1 Millionen Paare diese Steuerklassenkombination wählten. Dies entspricht einem Anteil von 39 Prozent.

Bei weiteren 1,3 Millionen Paaren (25 Prozent) hatte laut Angaben nur eine der beiden Personen Arbeitseinkommen und war dementsprechend in Steuerklasse 3 eingestuft. 1,9 Millionen zusammenveranlagte Steuerpflichtige waren in Steuerklasse 4 eingetragen. Mit einem Anteil von 36 Prozent lag diese Wahl somit knapp hinter der Kombination 3 und 5.

Steuerklassen 3 und 5 vor dem Aus

Ab 2030 sollen sich die Steuerklassen für Ehepaare und Lebenspartner ändern. Die Änderungen beeinflussen zwar nicht die endgültige Höhe der zu zahlenden Steuern, ermöglichen es Paaren jedoch, bis zur finalen Steuererklärung mehr Geld zur Verfügung zu haben, quasi ein zinsloser Kredit vom Finanzamt. Bisher nutzen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen die Kombination der Steuerklassen 3 und 5. In Steuerklasse 3 profitiert der Gutverdiener von höheren Freibeträgen, während der Partner mit dem geringeren Lohn in Steuerklasse 5 dagegen erheblich höhere Abzüge hat.

Die beiden haben zwar monatlich das höchstmögliche Netto zur Verfügung, müssen jedoch damit rechnen, am Ende des Jahres Steuern nachzahlen zu müssen. Darüber hinaus könnten Geringverdiener schnell den Eindruck bekommen, dass sich ihre Arbeit nicht lohnt.

Häufige Nachzahlungen 

Die Bundesregierung plant, die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen und Partner ab 2030 automatisch in die Steuerklasse 4 mit dem Faktorverfahren zu überführen. Das Ziel ist es, die Lohnsteuerbelastung gerechter auf Eheleute und Lebenspartner zu verteilen, ohne die Gesamtsteuerlast für Paare zu verändern, aber Nachzahlungen zu reduzieren.

Im Jahr 2020 musste laut dem Statistischen Bundesamt bei fast 46 Prozent der Fälle von Paaren, die die Steuerklassen 3 und 5 kombinierten, eine Nachzahlung geleistet werden. Bei zusammenveranlagten Steuerpflichtigen in Steuerklasse 4 waren es nur knapp 5 Prozent. Bei der Abgabe ihrer jährlichen Steuererklärung konnten sie in der Regel mit Rückerstattungen rechnen. Diese betrugen insgesamt etwa 3,3 Milliarden Euro im Jahr 2020, was mehr als doppelt so hoch ist wie bei den Paaren in der Steuerklassenkombination 3 und 5. Letztere erhielten insgesamt knapp 1,5 Milliarden Euro an Einkommensteuer zurück.

“Es ist wichtig, dass wir alle unsere Termine einhalten”, sagte der Chef. “Wir müssen pünktlich sein, um den Zeitplan einzuhalten.”

dpa