Pentagon-Chef nennt Drogenkartelle Terrororganisationen und vergleicht sie mit Al-Kaida, während UN Trumps Vorgehen kritisiert.
USA verüben tödlichen Angriff auf Drogenboot im Pazifik

Laut Pentagon-Chef Pete Hegseth haben die USA ein weiteres angeblich mit Drogen beladenes Boot im Pazifik angegriffen, bei dem drei Menschen getötet wurden. Die Attacke fand am Mittwoch in internationalen Gewässern statt. Verteidigungsminister Hegseth, der sich mittlerweile Kriegsminister nennt, erwähnte dies auf der Plattform X. Zuvor hatte er über einen US-Angriff am Dienstag mit zwei Toten im Pazifik berichtet. Es handelte sich um die erste bekannte Attacke vor der Westküste Lateinamerikas, nachdem zuvor immer von Angriffen in der Karibik die Rede war.
In beiden Fälle sprach Hegseth davon, dass das angegriffene Boot von einer «Terrororganisation» benutzt worden sei, auf einer bekannten Schmuggelroute gefahren und mit Drogen beladen gewesen sei. Drogenkartelle verglich er dabei mit der islamistischen Terrororganisation Al-Kaida. «Diese Angriffe werden fortgesetzt, Tag für Tag», betonte Hegseth in seinem jüngsten Post.
Zuvor hatten USA in der Karibik Boote angegriffen
Die USA haben in letzter Zeit angeblich mehrere mit Drogen beladene Boote in der Karibik angegriffen. Berichten zufolge kamen dabei über 30 Menschen ums Leben. Diese Vorgehensweise wurde stark kritisiert, insbesondere weil die Regierung von US-Präsident Donald Trump keine rechtliche Grundlage für ihr Handeln angegeben hat. Die Vereinten Nationen forderten die Regierung von Trump zur Zurückhaltung auf.
US-Medien berichteten jüngst, der Präsident stufe die Situation so ein, dass sich die Vereinigten Staaten in einem «bewaffneten Konflikt» mit Drogenkartellen befänden. Die Drogenkartelle und ihnen zugerechnete mutmaßliche Schmuggler stuft die US-Regierung demnach als «unrechtmäßige Kombattanten» ein.
Nach Informationen der «New York Times» geht es um Drogenkartelle, die Trumps Regierung zu terroristischen Organisationen erklärt hat. Ein Rechtsexperte verwies in der Zeitung allerdings auf den Unterschied zwischen dem Verkauf gefährlicher Produkte und einem bewaffneten Angriff und sieht keine rechtmäßige Grundlage für eine Einstufung als «bewaffneter Konflikt».








