Neues Jahr, neuer Monat, neue Änderungen: Im Januar gibt es für viele Bürgerinnen und Bürger mehr Geld aufs Konto. Restaurantbesuche könnten die zusätzlichen Euros aber schnell wieder auffressen.
Pfandpflicht, Bürgergeld und Co.: Was sich im Januar ändert
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Einige Bestimmungen des Heizungsgesetzes werden wirksam, es wird eine neue Pfandpflicht eingeführt und der Mindestlohn steigt. Im Januar gibt es einige Änderungen für Verbraucher – eine Zusammenfassung.
Bürgergeld steigt
Ab Januar 2024 erhalten die über fünf Millionen Bürgergeld-Empfänger im Durchschnitt etwa zwölf Prozent mehr Geld. Alleinstehende erhalten nun 563 Euro im Monat, was einer Steigerung von 61 Euro entspricht. Erwachsene, die mit einem Partner zusammenleben, erhalten 506 Euro. Die Beträge für Kinder variieren je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro.
Kinderzuschlag steigt
Familien, die über ein niedriges Einkommen verfügen, können vom Staat eine erhöhte Unterstützung erhalten. Der Betrag des Kinderzuschlags wird von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind angehoben.
Höherer Mindestlohn
Der Mindestlohn erhöht sich von 12 auf 12,41 Euro pro Stunde.
Höhere Minijob-Grenze
Im Zuge der Anhebung des Mindestlohns wird auch die Grenze für sogenannte Minijobs erhöht. Ab Januar steigt diese von 520 auf 538 Euro pro Monat.
Azubilohn
Die Vergütung für Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro pro Monat. Diese Änderung betrifft Ausbildungen, die ab dem 1. Januar starten. Es besteht jedoch die Möglichkeit von Ausnahmen durch Tarifverträge.
Heizungen bei Neubauten
Die ersten Bestimmungen des Heizungsgesetzes treten in Kraft: Ab Januar ist es in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten vorgeschrieben, Heizungen einzubauen, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. In den meisten Fällen wird dies eine Wärmepumpe sein.
CO2-Preis
Zum 1. Januar erhöht sich der CO2-Preis auf 45 Euro pro Tonne, wodurch das Tanken sowie das Heizen mit Öl oder Gas teurer wird.
Energiepreisbremsen
Ab dem 1. Januar entfallen die Strom- und Gaspreisbremsen. Allerdings sind sie aufgrund gesunkener Marktpreise für die meisten Energieverbraucher nicht mehr relevant.
E-Auto-Förderung
Der sogenannte Umweltbonus zur Förderung des Kaufs eines Elektroautos wird nicht mehr gewährt. Anträge konnten bis zum 17. Dezember eingereicht werden.
E-Rezept
Ab Januar müssen Vertragsärzte E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausstellen. Versicherte haben drei Möglichkeiten, das Rezept einzulösen: per App, Papierausdruck oder mit ihrer Krankenkassenkarte.
Höhere Steuer bei Restaurantbesuchen
Ab dem 1. Januar gilt in der Gastronomie wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent anstelle des vorübergehenden Satzes von 7 Prozent. Das Essen im Restaurant könnte also teurer werden.
Pfand auf Milch in Plastikflaschen
Ab dem 1. Januar gilt auch für Milch oder Milchmischgetränke eine Pfandpflicht, wenn sie in Plastikflaschen verkauft werden.
GDL-Streiks
Es ist sehr wahrscheinlich, dass Bahnkunden nach den Weihnachtsferien mit längeren Streiks der GDL rechnen müssen. Laut GDL könnten diese ab dem 8. Januar stattfinden.
Pflegegeld steigt
Das Pflegegeld für die häusliche Pflege wird um fünf Prozent angehoben – je nach Pflegestufe bedeutet das eine monatliche Erhöhung von 16 bis 45 Euro. Auch in der ambulanten Pflege werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht. Personen, die ihre Angehörigen pflegen, haben nun jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage pro pflegebedürftiger Person.
Pflegekasse erhöht Zuschläge
Auch Menschen, die in Pflegeheimen betreut werden müssen, werden entlastet: Die Pflegekasse erhöht die prozentualen Zuschläge für Personen, die in vollstationären Pflegeeinrichtungen leben. Die Erhöhung variiert je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim zwischen fünf und zehn Prozent.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdiener
Gutverdiener werden dazu aufgefordert, höhere Sozialabgaben zu leisten. In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung werden Beiträge bis zu einem Betrag von 7550 Euro pro Monat im Westen und 7450 Euro im Osten fällig. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird auf 5175 Euro pro Monat erhöht.
Altersgrenze bei Rente steigt
Die reguläre Renteneintrittsalter erhöht sich auf 66 Jahre für Rentenversicherte, die 1958 geboren wurden. Für jüngere Menschen steigt das Renteneintrittsalter in Zwei-Monats-Schritten, was bedeutet, dass sie entweder länger arbeiten müssen oder Abschläge in Kauf nehmen müssen, wenn sie früher in Rente gehen möchten.
Ende für den Kinderreisepass
Ab Januar 2024 ist es nicht mehr möglich, Kinderreisepässe zu beantragen. Der bisherige Reisepass für Kinder unter zwölf Jahren wird durch einen elektronischen Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer und der Möglichkeit für weltweite Reisen ersetzt werden.
Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz, das sicherstellt, dass Menschenrechte bei Zulieferern eingehalten werden, gilt nun auch für zusätzliche Unternehmen: Ab 2024 sind auch Firmen betroffen, die mindestens 1000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigen. Bisher lag die Grenze bei 3000.