Es zeichnet sich ein langer zweiter Verhandlungstag ab gegen Thüringens AfD-Chef Höcke. Anträge und Beratungen nehmen viel Zeit in Anspruch. Ein Urteil ist aber nicht ausgeschlossen.
Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole fortgesetzt

Im Verfahren gegen den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke wegen einer Nazi-Parole haben seine Verteidiger viele Anträge gestellt. Vor dem Landgericht Halle forderten sie, die Teilnehmer des Stammtisches, bei dem der Spruch gefallen war, zu identifizieren und zu befragen. Auf diese Weise könnte bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert fühlten, die Parole zu vervollständigen.
Der Vorwurf
Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker Höcke angeklagt, weil er bei einem AfD-Stammtisch mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole «Alles für Deutschland» angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Die Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bezeichnet sich als unschuldig.
Seine Anwälte möchten auch nachweisen, dass die Parole im Nationalsozialismus keine herausragende Bedeutung hatte und auch nicht weit verbreitet war. Dazu beantragten sie, Historiker als Zeugen hinzuzuziehen, und verwiesen auf verschiedene Publikationen zur SA und zum Nationalsozialismus. Höcke selbst hatte bereits erklärt, dass er die Verwendung des Slogans nicht für strafbar halte.
Ursprünglich hatte das Gericht selbst einen Sachverständigen als Zeugen geladen. Es habe sich jedoch herausgestellt, dass der Historiker sich in der Vergangenheit negativ über die AfD geäußert habe, sagte der Vorsitzende Richter Jan Stengel. «Wir haben ihn abgeladen, weil das geht einfach nicht.»
Erste Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Das Landgericht Halle hatte den 52-jährigen Höcke bereits zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er die gleiche Nazi-Parole auch im Mai 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg nutzte. Rechtskräftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch jetzt lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Der ehemalige Geschichtslehrer wird als AfD-Spitzenkandidat bei den Landtagswahlen in Thüringen am 1. September antreten. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.
Mehr als zwei Verhandlungstage hat das Gericht bislang nicht anberaumt. Insofern spricht bislang nichts dagegen, dass am Mittwoch nach der weiteren Beweisaufnahme die Plädoyers gehalten werden. Möglich ist auch eine Urteilsverkündung. Der Vorsitzende Richter Stengel sagte: «Bei dem Wetter hier drinzusitzen, ist ja nicht das Schlechteste.» Für heute ist Hitze in Halle vorhergesagt. Im ersten Prozess gegen Höcke hatte er das Urteil um 19.00 Uhr gesprochen.








