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Influencer vor Bewährungsstrafe: Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre

Angeklagter wegen versuchter schwerer Brandstiftung und gefährlicher Körperverletzung schuldig, Urteil steht bevor.

Der angeklagte Influencer sitzt zum Prozessbeginn gegen ihn im Saal neben seinem Rechtsanwalt Axel Czapp. (Archivbild)
Foto: Sebastian Gollnow/dpa

In dem Verfahren gegen einen Influencer, der eine Silvesterrakete auf eine Berliner Wohnung abgeschossen hat, hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren beantragt. Gleichzeitig plädierte Staatsanwalt Tobias Dettmer dafür, den Haftbefehl gegen den 23-Jährigen aufzuheben. Dadurch könnte der Influencer bald wieder auf freiem Fuß sein. Das Landgericht Berlin wird sein Urteil im Laufe des Tages verkünden.

Der Beschuldigte aus dem Westjordanland wurde am 4. Januar am Hauptstadtflughafen BER festgenommen, als er Deutschland verlassen wollte. Seitdem sitzt der 23-Jährige wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft.

Staatsanwalt: Rakete gezielt gezündet

Laut Staatsanwaltschaft hat der unbestrafte Influencer die Anklage wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig gemacht. Er hat das Feuerwerk in der Silvesternacht gezielt gezündet und in Kauf genommen, dass es einschlägt und explodiert.

Danach hat er es auf seinem Instagram-Account mit über 310.000 Followern gepostet. Die Staatsanwaltschaft zufolge wurde das Video innerhalb kurzer Zeit mehr als sechs Millionen Mal angesehen. Nach über 36 Stunden wurde es gelöscht.

Schäden in Kauf genommen

Der Influencer äußerte vor Gericht sein Bedauern und erklärte über seine Verteidiger, dass es sich um ein Versehen handelte. Sein Mandant sei davon ausgegangen, dass das Feuerwerk in den Himmel gehen würde, so Anwalt Axel Czapp.

Ein Versehen hält der Staatsanwalt für widerlegt. «Dass man nicht weiß, was man tut, halte ich für lebensfremd und widerlegt», sagte Dettmer. Der 23-Jährige habe in Kauf genommen, dass Menschen zu Schaden kommen. 

Dass es nicht zu einem Feuer in der Wohnung in Berlin-Neukölln gekommen sei, sei ein Zufall gewesen. Wäre der Wohnungsinhaber nicht anwesend gewesen und hätte schnell reagiert, «hätte die Sache ganz anders ausgehen können», so der Staatsanwalt. 

Trotz Verurteilung aus Haft freilassen

Dennoch ist es möglich, dass die Strafe aus seiner Sicht zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Staatsanwalt nannte als Gründe, dass es zu keinen größeren Schäden gekommen ist. Der 23-Jährige hat sich entschuldigt und hat keine Vorstrafen. Außerdem hat er versucht, sich bei der Polizei zu melden, was jedoch aufgrund von Verständigungsproblemen gescheitert ist. Daraufhin wurde er verhaftet und befindet sich seit über drei Monaten in Untersuchungshaft – in einem fremden Land.

dpa