Die Anwälte der mutmaßlichen Räuberin Daniela Klette wollten den Prozess gegen die Ex-RAF-Terroristin platzen lassen oder zumindest verzögern. Dafür sehen die Richter allerdings keine Grundlage.
Prozesstag zwei: Klette-Verteidiger scheitern mit Anträgen
Im Prozess gegen die ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette hat das Landgericht Verden mehrere Anträge der Verteidigung abgelehnt. Eine Einstellung oder Unterbrechung des Verfahrens sowie die Aufhebung des Haftbefehls sind damit vom Tisch. Die 66-Jährige muss sich unter anderem wegen versuchten Mordes und 13 Raubüberfällen verantworten.
Die Verteidigung hatte behauptet, dass gegen Klette kein fairer, rechtsstaatlicher Prozess möglich sei. Die Anwälte kritisierten, dass das Ausmaß der Sicherheitsmaßnahmen Anzeichen eines Terrorismusverfahrens und somit einer Vorverurteilung aufweise. Die Richter sind jedoch der Meinung, dass allein aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen keine Vorverurteilung von Klette vorliegt.
Aufgrund der Sicherheitsvorkehrungen wird die Verhandlung nicht in Verden, sondern im Staatsschutzsaal des Oberlandesgerichts Celle durchgeführt. Heute saß auch der ehemalige RAF-Terrorist Karl-Heinz Dellwo im Besucherbereich, der als Journalist zugelassen ist. Einen Großteil seiner langen Haftstrafe verbüßte er in Celle.
Gericht: Verfahren losgelöst von RAF-Ermittlungen
Ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft gegen Klette bezieht sich unter anderem auf versuchten Mord im Zusammenhang mit Anschlägen der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF) in den Jahren 1990 bis 1993. Im Jahr 1998 erklärte die RAF ihre Auflösung.
Die Überfälle auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte, die der Staatsanwaltschaft Verden vorgeworfen werden, fanden zwischen 1999 und 2016 statt. Zusammen mit ihren noch flüchtigen Komplizen Burkhard Garweg (56) und Ernst-Volker Staub (70) soll Klette mehr als 2,7 Millionen Euro erbeutet haben.
Beide Verfahren seien «juristisch völlig voneinander losgelöst», betonte der Richter Jens Niemeyer. «Die Verteidigung hat als erste im Rahmen der Hauptverhandlung Bezüge zur RAF gezogen.»
Verteidigung hätte seit Monaten Akten einsehen können
Die Anwälte hatten alternativ gefordert, den Prozess für eine längere Zeit zu unterbrechen. Erst kurz vor Prozessbeginn erhielten sie eine Festplatte und andere Datenträger mit insgesamt 18 Terabyte – der Umfang entspricht etwa zehn Millionen Aktenordnern.
Die Strafkammer wies auch diesen Antrag zurück. Ihre Begründung: Die Verteidigung hätte bereits in den letzten zehn Monaten Zugang zu diesem Teil der Akten haben können – und zwar beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen. Der Antrag auf Aushändigung einer Kopie dieser Daten wurde erst kurz vor Prozessbeginn gestellt. Das Gericht lehnte es auch ab, ein von der Polizei verwendetes KI-Programm zur Verfügung zu stellen, da es sich lediglich um ein internes Hilfsmittel der Polizei handelt.
Die Richter sind der Meinung, dass das sogenannte Beschleunigungsgebot des Verfahrens überwiegt, da Klette bereits seit Ende Februar 2024 in Untersuchungshaft sitzt.