Am Morgen durchsucht die Polizei in Duisburg mehrere Objekte. Hintergrund ist das Verbot der Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg. Diese gefährde durch ihre Arbeit das Leben von Juden hierzulande, heißt es.
Razzia gegen Hamas-Unterstützergruppe in Duisburg

Die Polizei und das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen sind gegen die Gruppierung Palästina Solidarität Duisburg vorgegangen, aufgrund der vermuteten Unterstützung der islamistischen Terrororganisation Hamas.
Die Einsatzkräfte haben am Morgen in Duisburg vier Objekte durchsucht, die mit der Gruppierung in Verbindung stehen, wie das Ministerium mitgeteilt hat. Die Gruppierung wurde heute vom Innenministerium in Düsseldorf verboten.
«Dieses Verbot kommt zur richtigen Zeit und setzt das richtige Zeichen. In vielen Fällen verbirgt sich hinter der Solidarität mit Palästina nichts Anderes als Judenhass – so wie bei der heute verbotenen Organisation», sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) laut Mitteilung. Der Staat habe klare Kante gegen Extremismus gezeigt.
Solidarität auch mit dem bewaffneten Kampf der Hamas
Laut dem Ministerium handelt es sich bei Palästina Solidarität Duisburg um eine Organisation, die sich darauf konzentriert, in Duisburg sowie überregional Solidaritätsarbeit für Palästina zu leisten. Die Gruppe strebt die Befreiung Palästinas innerhalb der Grenzen von 1947 vor der Gründung des Staates Israel an. Dabei unterstützt Palästina Solidarität Duisburg ausdrücklich den palästinensischen Widerstand in allen Formen, einschließlich des bewaffneten Kampfes der Hamas gegen Israel.
Die Gruppierung ist durch ein antiisraelisches und antisemitisches Weltbild geprägt. Sie verbreitet öffentlich in Versammlungen und über Social-Media-Kanäle antisemitische Ideen. Palästina Solidarität Duisburg hetzt kontinuierlich gegen den Staat Israel und macht diesen allein für den Nahost-Konflikt verantwortlich. Dadurch wird Hass und Gewalt zwischen Israelis und Palästinensern geschürt und gefährdet auch das Leben der in Deutschland lebenden israelischen Mitbürger und jüdischen Gemeinschaften.
Das Ministerium informierte weiterhin, dass die Internetpräsenz des Vereins verboten und abgeschaltet werden soll. Es ist auch untersagt, zukünftig Ersatzorganisationen für den Verein zu gründen und seine Symbole zu verwenden. Das Vermögen des Vereins wird beschlagnahmt und dem Land Nordrhein-Westfalen zugutekommen.








