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Rechnungshof: Rechtsstaatlichkeit nicht genug geschützt

Bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit kann die EU-Kommission Fördermittel von Staaten einfrieren. Ein Bericht weckt nun Zweifel an der Wirksamkeit solcher Maßnahmen.

Die EU-Kommission wirft Ungarn um Ministerpräsident Viktor Orban seit Jahren vor, EU-Standards und Grundwerte zu untergraben.
Foto: John Thys/AFP Pool/AP/dpa

Laut dem Europäischen Rechnungshof reicht das Einfrieren von Geldern nicht aus, um ausreichend vor Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit zu schützen. Ungarn und Polen sind derzeit von mehreren Haushaltsmaßnahmen betroffen, die auf mehr als 20 Milliarden Euro für Ungarn und rund 134 Milliarden Euro für Polen geschätzt werden, so ein Bericht der Luxemburger Behörde. Die finanziellen Konsequenzen seien jedoch nicht unmittelbar spürbar.

Der Rechnungshof warnte auch davor, dass das Einfrieren von EU-Geldern dazu führen könnte, dass eine Regierung ihre Verpflichtungen nicht mehr erfüllt. Es könnte beispielsweise dazu führen, dass Studierende nicht mehr am Austauschprogramm Erasmus+ teilnehmen könnten.

Laut dem Rechnungshof könnten Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit die finanziellen Interessen der EU negativ beeinflussen. Dies könnte dazu führen, dass Behörden Finanzkontrolle und Rechnungsprüfung nicht ordnungsgemäß durchführen sowie Betrug und Korruption nicht wirksam verfolgen könnten.

30 Milliarden Euro für Ungarn eingefroren

Seit 2021 hat die EU-Kommission das Recht, Maßnahmen im Haushalt zu ergreifen, wenn EU-Länder gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen. Rund 30 Milliarden Euro EU-Gelder wurden für Ungarn aufgrund von Bedenken eingefroren, dass unter Ministerpräsident Viktor Orban zu wenig gegen Korruption und für die Wahrung des Rechtsstaats unternommen wird. Mittlerweile wurden zehn Milliarden davon wieder freigegeben.

Die EU-Kommission beschuldigt Ungarn seit langem, EU-Standards und Grundwerte zu untergraben. Es wurden mehrere Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Ungarn wurde mehrmals vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gebracht.

Unter dem Begriff Rechtsstaatlichkeit versteht man, dass ein Staat gemäß der Verfassung und den bestehenden Gesetzen handelt. In einem Rechtsstaat müssen die Bürger sicher sein, dass ihre Rechte vom Staat geschützt werden.

dpa