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Rechte Terrorzelle? Junge Verdächtige angeklagt

Im Mai sorgt eine Razzia gegen mutmaßliche Rechtsterroristen für Schlagzeilen – nicht nur wegen der Vorwürfe, sondern auch aufgrund des Alters der Verdächtigen. Jetzt wurde Anklage erhoben.

Die Generalbundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen Terrorgruppe erhoben.
Foto: Christoph Schmidt/dpa

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer einer rechtsextremistischen Terrorgruppe erhoben. Der Karlsruher Behörde zufolge werden den zum Teil sehr jungen Beschuldigten hauptsächlich die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Ebenso sind versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung Gegenstand der Anklage, die vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Hamburg erhoben wurde. Zuvor hatten der «Stern» und der NDR berichtet.

Die Bundesanwaltschaft war im Mai mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe vorgegangen, die sich selbst die «Letzte Verteidigungswelle» nennt. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen wurden fünf Verdächtige festgenommen. Die Polizei durchsuchte dort ebenso wie in Sachsen und Thüringen 13 Objekte. Drei weitere Beschuldigte saßen damals schon in Untersuchungshaft.

Beschuldigte waren teils minderjährig

Die «Letzte Verteidigungswelle» versteht sich laut Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der «Deutschen Nation». Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.

Zum Zeitpunkt der Razzia im Mai waren die Verdächtigen zwischen 14 und 21 Jahren alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen. Seitdem befinden sie sich alle in Untersuchungshaft. Das Hamburger Gericht muss nun entscheiden, ob und wann es einen Prozess ansetzt.

Anschläge auf Asylheime und linke Einrichtungen

Die Anklagebehörde beschuldigt sieben der Verdächtigen, Mitglieder der jungen Terrorgruppe gewesen zu sein, drei von ihnen sogar als Rädelsführer. Dem Achten wird vorgeworfen, die Vereinigung unterstützt zu haben. Einigen wird außerdem versuchter Mord, besonders schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung zur Last gelegt, anderen die Beihilfe zu diesen Straftaten.

Die Bundesanwaltschaft schreibt drei brutale Anschläge und Anschlagspläne der Gruppe zu. Es handelt sich um einen Brandanschlag auf ein Kulturhaus in Altdöbern, einen erfolglosen Anschlag auf ein bewohntes Asylbewerberheim in Schmölln, Thüringen, und Anschlagspläne für eine Asylunterkunft in Senftenberg, Brandenburg.

Referenzen aus der Nazi-Zeit

Im Juli wurden aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs erstmals Details zu den Abläufen innerhalb der Gruppe öffentlich. Die Mitglieder planten demnach, «einen Rassenkrieg auszulösen, bei dem zum Erhalt der „weißen Rasse“ eine Gewaltspirale von Reaktion und Gegenreaktion in Gang gesetzt werden sollte, um im Ergebnis die liberale Demokratie zu beseitigen». In sozialen Medien sollen sie rassistische und antisemitische Nachrichten gepostet und das «Dritte Reich» und den Nationalsozialismus glorifiziert haben.

Das Dokument zeigte, wie eng sich die teils jugendlichen Beschuldigten an den Nationalsozialisten orientiert haben sollen. «Ziel war es, das „eigene Land“ in der Tradition der SA sowie im politischen Denken der NSDAP „zurückzuerobern“ und im gesamten Bundesgebiet bewaffnete Treffen abzuhalten», hieß es. Einer der Beschuldigten wurde demnach zum «Propagandaminister», ein zunächst mit 13 Jahren noch Strafunmündiger zum Leiter der «Gestapo» ernannt.

Strafverfahren gegen Jugendliche

Die gesetzliche Strafmündigkeit liegt bei 14 Jahren. Auch danach sind Jugendliche nicht per se strafbar. Das Jugendgerichtsgesetz verlangt zusätzlich eine «Verantwortungsreife». Die Täter müssen also reif genug sein, um das Unrecht ihrer Taten zu erkennen und danach handeln zu können. Davon geht die Bundesanwaltschaft im Falle der minderjährigen Beschuldigten aus. Die Über-18-Jährigen gelten strafrechtlich als Heranwachsende.

Das Jugendgericht kann verschiedene Strafen verhängen, darunter Erziehungsmaßregeln wie soziale Trainingskurse oder Anti-Aggressions-Trainings sowie Zuchtmittel wie die Reparatur oder den Ersatz von beschädigten Gegenständen. Jugendliche können auch zu einer Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu höchstens zehn Jahren verurteilt werden. Bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, können es bis zu 15 Jahre sein.

dpa