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Verurteilter Familienrichter vor BGH: Maskenurteil aufgehoben

Der Richter wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt, nun in Revision. Solidarität von Kritikern bei Verhandlung.

Der Bundesgerichtshof verhandelt zu einem Urteil wegen Rechtsbeugung gegen einen Amtsrichter. (Archivbild)
Foto: Martin Schutt/dpa

Die Verhandlung um einen Familienrichter aus Thüringen begann vor dem Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) mit einer Verspätung von weit mehr als einer Stunde aufgrund des enormen Besucherinteresses. Der Mann wurde wegen Rechtsbeugung verurteilt, nachdem er eine Entscheidung zur Corona-Maskenpflicht verfasst hatte.

Der Mann, der die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen im Jahr 2021 aufheben wollte, hatte seinen Beschluss zwar bereits zurückgenommen. Allerdings wurde der Richter später wegen Rechtsbeugung vor Gericht gestellt und im August 2023 vom Landgericht Erfurt verurteilt.

Gegen die daraufhin ergangene Bewährungsstrafe von zwei Jahren waren er und auch die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen. «Was Recht ist, muss Recht bleiben», sagte der Wahlverteidiger des Richters, Gerhard Strate, vor Verhandlungsbeginn. «Ich bin guter Dinge.» 

Maskenbeschluss hatte für großes Aufsehen gesorgt

Das Landgericht Erfurt hatte festgestellt, dass der Angeklagte sein damaliges Maskenurteil voreingenommen gefällt hatte und parteiisch und nicht neutral war. Er hatte das Masken-Verfahren gezielt eingeleitet und Wochen vor seiner Entscheidung aktiv daran gearbeitet, eine Familie zu finden, für deren Kinder er ein Kinderschutzverfahren führen konnte. Wann der BGH entscheidet, ist noch unklar. (Az.: 2 StR 54/24)

Der Maskenbeschluss des Richters sorgte für viel Aufsehen, ebenso wie sein späteres Urteil wegen Rechtsbeugung. Die Gegner der Corona-Maßnahmen feierten seinen Beschluss und protestierten gegen seine spätere Verurteilung. Zahlreiche Kritiker der Corona-Maßnahmen waren auch zur Verhandlung am BGH gereist, um ihre Unterstützung für den Richter zu zeigen. Der Gerichtssaal war komplett gefüllt.

dpa