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Rechtsextremist klagt gegen Wahl-Annullierung in Rumänien

Der rumänische Rechtsextremist Georgescu wehrt sich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Annullierung der Präsidentenwahl, bei der er überraschend auf Platz eins gekommen war.

Will die Annullierung der Präsidentenwahl in Rumänien nicht hinnehmen: Calin Georgescu (Archivbild).
Foto: Vadim Ghirda/AP/dpa

Calin Georgescu, ein Rechtsextremist, hat rechtliche Schritte gegen die Annullierung der ersten Runde der Präsidentenwahl in Rumänien eingeleitet. Laut rumänischen Medien hat Georgescu Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingereicht, wie seine Anwältin Maria Vasii erklärte.

Am 24. November hatte der rechtsextreme und russlandfreundliche Politiker überraschend den ersten Platz bei der Wahl gewonnen. Das rumänische Verfassungsgericht erklärte jedoch das Ergebnis für ungültig und ordnete eine Wiederholung der Wahl an, da der gesamte Wahlprozess als irregulär angesehen wurde.

Georgescu fordert laut den Angaben nun, dass der EGMR den rumänischen Staat dazu verpflichtet, die Annullierung des ersten Wahlgangs rückgängig zu machen und einen zweiten Wahlgang zu organisieren. Trotz der Entscheidung des Verfassungsgerichts muss der gesamte Wahlprozess erneut durchgeführt werden, einschließlich der Überprüfung der Kandidaten. Es gibt bisher keine neuen Termine dafür.

Gericht hatte Wahl wegen Manipulation annulliert

Das Verfassungsgericht hatte argumentiert, dass die Wähler bei der Wahl durch die gesetzwidrig bevorzugte Behandlung eines Kandidaten in den sozialen Medien manipuliert wurden. Georgescu, der bis kurz vor der Wahl wenig bekannt war, hatte hauptsächlich auf der App Tiktok für sich geworben. Tiktok versäumte es, Georgescu als Politiker und seine Beiträge als Wahlwerbung zu kennzeichnen, bemängelte die Regierung Rumäniens. Die Staatsanwaltschaft führt hierzu Ermittlungen durch.

Georgescu hat bereits in Rumänien versucht, rechtlich gegen die Annullierung der Wahl vorzugehen. Der Appellationsgerichtshof in Bukarest wies seinen Antrag Ende Dezember 2024 zurück. Dem Kläger bleibt nun noch die Möglichkeit einer Berufung vor dem obersten Gerichtshof des Landes.

dpa