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Bundesrat billigt Reform des Staatsangehörigkeitsrechts – Einbürgerung schneller und mit behaltenem ausländischen Pass möglich

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ermöglicht es Menschen, schneller in Deutschland eingebürgert zu werden und dabei ihren ausländischen Pass zu behalten.

Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, hat sich für die Reform ausgesprochen.
Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Bundesrat hat die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts genehmigt und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Personen können daher schneller in Deutschland eingebürgert werden und dabei auch ihren ausländischen Pass behalten. Der Bundestag hatte die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vor zwei Wochen beschlossen.

Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz (SPD), warb im Bundesrat für die Reform. Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg (CDU) und Stellvertreter des Ministerpräsidenten, erklärte dagegen, dass mit den Plänen der falsche Weg eingeschlagen werde.

Die Neuerungen

Einbürgerungen werden künftig schon nach fünf statt bisher acht Jahren möglich, bei «besonderen Integrationsleistungen» sogar nach drei Jahren – das können besonders gute Leistungen in Schule oder Beruf oder bürgerschaftliches Engagement sein. Kinder ausländischer Eltern bekommen künftig mit der Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn ein Elternteil hierzulande seit fünf Jahren rechtmäßig wohnt – bisher war das nach acht Jahren der Fall.

Darüber hinaus können Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen möchten, in Zukunft ihre bisherige Staatsbürgerschaft behalten. Dies war bisher teilweise bereits möglich, zum Beispiel für Bürger anderer EU-Staaten. Diese Ausnahme wird nun zur Regel. Deutsche Staatsbürger, die eine weitere Staatsbürgerschaft erwerben möchten, benötigen dafür auch keine spezielle Genehmigung mehr von deutschen Behörden. Bisher verlor man die deutsche Staatsbürgerschaft beim Erwerb einer weiteren Staatsbürgerschaft ohne diese Erlaubnis.

Gastarbeiter oder Vertragsarbeiter, die in die Bundesrepublik oder die DDR gekommen sind, müssen nur mündliche Deutschkenntnisse nachweisen, um eingebürgert zu werden, und keinen Einbürgerungstest mehr machen. Um den deutschen Pass zu erhalten, müssen sie in der Lage sein, ihren eigenen Lebensunterhalt und den ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen selbst zu bestreiten. Bisher galt eine Ausnahmeregelung für diejenigen, die unverschuldet auf Sozialhilfe oder Grundsicherung angewiesen waren – in Zukunft soll es jedoch nur noch für bestimmte Gruppen und Fälle eine solche Ausnahmeregelung geben.

dpa