Das Beispiel Polen hat gezeigt, welche Möglichkeiten es auch in einer Demokratie geben kann, ins Justizsystem einzugreifen. Ist das Bundesverfassungsgericht für so einen Fall ausreichend gewappnet?
Reform soll Blockade von Verfassungsrichterwahl verhindern

Die Ampel-Fraktionen und die Union haben zugestimmt, die Anzahl der Richter und Senate sowie weitere wichtige Vorgaben zur Organisation des Bundesverfassungsgerichts im Grundgesetz festzulegen. Auf diese Weise möchten sie die Unabhängigkeit und Effektivität des Gerichts auch in turbulenten Zeiten gewährleisten.
Denn bisher könnten Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder einer politischen Instrumentalisierung bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich sein. Für eine Änderung oder Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. Das Gericht hat 16 Richterinnen und Richter und zwei Senate.
Eine Öffnungsklausel soll sicherstellen, dass das jeweils andere Wahlorgan einspringen kann, wenn es im Bundestag oder im Bundesrat über einen längeren Zeitraum keine Zweidrittelmehrheit für einen Kandidaten gibt. Der Grundsatz, dass die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts jeweils zur Hälfte von Bundestag und Bundesrat gewählt werden, bleibt jedoch bestehen.
Buschmann: Schutzschild für Bundesverfassungsgericht
Die geplante Reform ist das Ergebnis vertraulicher Beratungen von Vertretern der Fraktionen von SPD, Grünen, FDP und CDU/CSU. «Das Bundesverfassungsgericht ist Schutzschild der Grundrechte, aber sein eigener Schutzschild brauch noch mehr Widerstandskraft», sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP).
Es sei gut, dass ein Mechanismus gefunden worden sei, um etwaige Blockaden bei Verfassungsrichterwahlen zu verhindern, sagte der Justiziar der Unionsfraktion, Ansgar Heveling. «Damit ist das Bundesverfassungsgericht auch für stürmische politische Zeiten gerüstet.»
Erfahrungen aus Polen
Die Verankerung der Stellung des Gerichts in der Verfassung selbst diene der Stärkung der Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit, hieß es in einem gemeinsamen Papier der vier Fraktionen. Dass dies notwendig sei, begründen die beteiligten Parlamentarier nicht etwa mit dem Auftauchen neuer Parteien wie der AfD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Vielmehr verweisen sie auf Bestrebungen «in einzelnen europäischen Ländern», die darauf gerichtet seien beziehungsweise waren, die Unabhängigkeit der Justiz in Frage zu stellen.
Unter anderem wurden Erkenntnisse aus Polen in die Betrachtungen einbezogen. In Polen begann die inzwischen abgewählte nationalkonservative PiS-Regierung, die von 2015 bis 2023 regierte, unmittelbar nach Amtsantritt mit der Umgestaltung der Justiz nach ihren Vorstellungen.








